Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für das Vorhaben "Wohnen am Stadtpark" in Kölleda Referenznummer der Bekanntmachung: EU-01/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kölleda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wwg-koelleda.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für das Vorhaben "Wohnen am Stadtpark" in Kölleda
Generalplanungsleistungen (stufenweise) für das Vorhaben „Wohnen am Stadtpark“
Kölleda, DE
Die Vergabestelle verfügt in ihrem Wohnungsbestand über ein größeres, im Zeitraum 1989 bis 1991 errichtetes Wohnquartier im Bereich der Feistkornstraße in Kölleda. Dabei handelt es sich um eine industriell hergestellte Großplattenbauweise der Wohnungsbauserie WBR 85, die durch das vormalige Wohnungsbaukombinat Erfurt entwickelt, produziert und montiert wurde.
Im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in der letzten Dekade des 20. Jahrhunderts wurden bereits energetische und physische Verbesserungen der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach) vorgenommen. Zudem erfolgten partielle Grundrissänderungen ausgewählter Wohnungen, die in der Regel im Zusammenhang mit Neuvermietungen durchgeführt worden sind.
Nach der vor ca. 20-30 Jahren im Wesentlichen in den 90iger Jahren vollzogenen Erstmodernisierung ergibt sich entsprechend den in der Wohnungswirtschaft üblichen Instandhaltungs- und Modernisierungszyklen von ca. 30 Jahren (Mittelwert) das erneute Erfordernis zur Durchführung von grundlegenden Investitionen. Diese implizieren eine Anpassung des Wohnungsbestandes in funktionaler, physischer und gestalterischer Hinsicht an die aktuellen Forderungen nach modernem und nachhaltigem Wohnen mit der zugehörigen Eigenschaft einer langfristigen Vermietbarkeit.
Dabei sind Entwicklungstendenzen wie der demographische Wandel und die damit verbundenen Anforderungen an Zuschnitt, Ausstattung und Erreichbarkeit von Wohnungen, die an Bedeutung gewinnende ökologische Nachhaltigkeit von Gebäuden, die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft, die sich beschleunigende Digitalisierung und eine sich summarisch daraus ergebende veränderte Bedarfssituation einzubeziehen.
Die zu beauftragenden Leistungen können auf dieser Basis wie folgt zusammengefasst werden:
Generalplanungsleistungen (stufenweise) für das Vorhaben „Wohnen am Stadtpark“. Es werden dabei folgende Generalplanungsleistungen stufenweise beauftragt:
- Grundleistungen Gebäudeplanung/Innenraumplanung (Leistungsphasen 1 und 2; 3 und 4; 5 bis 7 sowie 8 und 9)
- Aufmaß Gebäude, maßliche Bestandsaufnahme, Prüfung Bestandsunterlagen, Empfehlungen zur Durchführung einer technischen Bestandsaufnahme insbesondere in Bezug auf Schadstoffuntersuchungen (Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude- und Innenraumplanung)
- Bestandsaufnahme Gebäude (Ebenheiten/Schiefstellungen, Dachneigungen ermitteln, Achsen anlegen, Gebäude in Rasterfelder von 5 m x 5 m aufteilen/per Nagel auf Bodenplatte markieren - Besondere Leistungen im Leistungsbild Gebäude- und Innenraumplanung)
- Erstellung Fördermittelverwendungsnachweis(e)
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen (Besondere Leistung in den Leistungsbildern Gebäude- und Innenraumplanung, Freianlagenplanung, Technische Ausrüstung)
- Grundleistungen Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 und 2; 3 und 4; 5 bis 7 sowie 8 und 9)
- Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 6, jeweils Leistungsphasen 1 und 2; 2 und 3; 5 bis 7 sowie 8 und 9)
- Bestandsaufnahme der Technischen Anlagen (Besondere Leistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung)
- Grundleistungen Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 und 2; 3 und 4 sowie 5 und 6), Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks als Besondere Leistung
- Bestandsaufnahme und Prüfung Bestandspläne des bestehenden Tragwerkes und tragender Bauteile (Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
Mit der Generalplanung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen auf der ersten Stufe sind spätestens am 30.09.2022 fertig zu stellen. Hinsichtlich der weiteren Stufen gelten jeweils verbindliche Planungsterminpläne, die zwischen der Vergabestelle und dem späteren Generalplaner jeweils zu vereinbaren sind.
Sollten mehr als drei Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt:
Für jede angegebene Referenz, die den in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Für jede angegebene Referenz, die den angegebenen Mindestanforderungen genügt und die zugleich eine Generalplanung beinhaltet, erhält der Bewerber einen halben (Zusatz-) Punkt. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft.
Die einzelnen Bewertungen werden hinreichend dokumentiert. Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität):
1. Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 (2. Rangstelle)
2. Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 (3. Rangstelle)
Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als drei in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
Es werden öffentliche Zuwendungsmittel (für das Bauvorhaben) angestrebt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine einschlägige Berufshaftpflicht und unter hinreichender Versicherung aller General- und Fachplanungsrisiken mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
für Personenschäden mindestens 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 2 Mio. € für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 4 Mio. € für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr)
Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
Referenz:
Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV). Zugerechnet werden dabei auch alle Referenzen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und auch Referenzen, die Mitarbeiter des Bewerbers im Rahmen von früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen oder von selbstständiger Arbeit erbracht haben. Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
Zugehörigkeit der Referenz zu den BWZ 6121, 6122 oder 6200 gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung
die Referenz muss mindestens die Objektplanung Gebäude/Innenräume beinhalten und es müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht worden sein
die tatsächlichen Baukosten (exklusive KG 700) müssen mindestens (netto) 6 Mio. € betragen;
bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2016 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme)
Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B der Vergabeunterlagen) abgefragt.
Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (Bestandteil der entsprechenden Datei) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
Achtung:
- Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern.
- Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ sollten alle weitere verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2016 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.)
Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2019 bis 2021 an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).