Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 18/B/DK/722000-01 B-4
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gem. § 49 und § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Mithilfe von Investitionszuschüssen aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE)
2014-2020, EFRE Programm-IP 5.1.1.1.1./9b
Vorhabensnummer: 0142/2020
Bewilligungsnummer/n: 9161-6003/20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fachplanung für Tragwerksplanung, Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gem. § 49 und § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zusätzliche Leistungen Tragwerksplanung
Im Zuge der Leistungsphasen 2 u. 3 hat sich insbesondere nach Kenntnis der genauen Gründungssituation der angrenzenden Gebäude ergeben, dass Besondere Leistungen für die Planung des Verbaus, der Sicherung der Baugrube und der Tiefgründung als Ingenieurbauwerk zu erbringen sind. Weitere Planungsleistungen ergaben sich durch die Verschiebung der Zisterne, zusätzliche technische Kontrollen und die Anpassung der Elektroplanung. Ergänzende Kosten entstehen nunmehr durch die gemäß § 4 Pkt 2.1 erforderliche Objektüberwachung. Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung kommt es nicht zur Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages. Notwendigkeit durch Unvorhersehbarkeit. Warum nicht durch anderen AN machbar? Mit Bezug auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB können die erforderlichen Änderungen bzw. zusätzlichen Planungsleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, nicht durch einen anderen AN ausgeführt werden, da der Auftragnehmer die gesamte Tragwerkplanung am Gebäudes vornimmt. Die Leistungen sind nur integriert in dem Gesamtplanungsauftrag Statik zu erbringen. Das Eingreifen in das planerische Werk durch einen weiteren AN würde zum Haftungsverlust führen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann somit sowohl aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.