Nördliche Zufahrt Festhalle Ilmenau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nördliche Zufahrt Festhalle Ilmenau
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf
den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Die Leistung dieses LV umfasst: Straßen- und Kanalbauarbeiten
98693 Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Abbrucharbeiten
- ca. 300 m² Granitpflaster
- ca. 100 m² Asphaltfläche
- ca. 350 m² Betonpflaster
- ca. 100 m Regenwasserleitungen bis DN 315
- 3Stk. Straßeneinläufe
- 5 m Kastenrinne
- 2 Stk. Kontrollschächte DN 400
Kanalbauarbeiten
- ca. 130 m Regenwasserleitung bis DN 315
- 4 Stk. Straßeneinläufe
- 6 m Kastenrinne
- 2 Stk. Kontrollschächte DN 1000
Kabelgrabenarbeiten (nur Erdbau)
- ca. 200 m für Hausanschlüsse Elektroenergie, Telekom, Internet
Straßenbauarbeiten
- ca. 800 m² grundhafter Ausbau Betonpflaster
- ca. 325 m² Betonpflaster Sanierung durch Neupflastern
- ca. 225 m² grundhafter Ausbau mit Granitpflaster 9/11
- 11 m Einfassung Mülltonnenstellplatz mit L-Elementen
Ausstattung
- 4 Stk. Bänken
- 8 Stk. Fahrradbügel
- 16 Stk. Poller
- 2 Stk. Papierkörbe
- 2 Stk. Fundamente für Infostelen
0343/2018
Die Vertragslaufzeit (aus II.2.7) berücksichtigt nur die Dauer der Bauausführung. Zu beachten und bindend sind die ggf. bestehenden Fristen und Zwischenfristen in den Verdingungsunterlagen der Vergabeunterlagen, sofern ein Bauzeitenplan mit Detailterminen den Vergabeunterlagen beiliegt ist dieser maßgebend bzw. ergänzend gültig.
geforderte Sicherheiten gemäß Verdingungsunterlagen:
- Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % der Bruttoauftragssumme
- Mängelbeseitigungsbürgschaft: 3 % der Bruttoschlussrechnungssumme inkl. Nachträge
- Verjährung Mängelansprüche: 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235173
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235173
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235173
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=235173
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Ilmenau, Raum 151, Am Markt 7, 98693 Ilmenau
nicht öffentliche Sitzung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland