Lieferung eines LF 10 für die Stadt Bad Salzungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2021-LF10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.badsalzungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LF 10 für die Stadt Bad Salzungen
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5 für die Freiwillige Feuerwehr am Standort Gumpelstadt
Los 1 enthält das Fahrgestell.
Los 2 beschreibt die Ausführung des feuerwehrtechnischen Aufbaus.
Los 3 umfasst die Lieferung der Beladung.
Fahrgestell für ein LF 10
Bad Salzungen, DE
Liefern Basisfahrzeug LKW-Allrad-Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530 Teil 5
feuerwehrtechnischer Aufbau für ein LF 10
Bad Salzungen, DE
Lieferung und Einbau des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF-10 auf Allrad-Fahrgestell nach Los 1 inklusiv
Lagern und Einbau aller notwendigen Lösch- und Rettungstechnik.
feuerwehrtechnische Beladung für ein LF 10
Bad Salzungen, DE
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach Los 1 und 2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug), nicht älter als 6 Monate.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Formular „Eigenerklärung“ des Bewerbers zur Zuverlässigkeit.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate.
Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt).
Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialabgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis der gültigen Zertifizierung nach EN 9001.
Eine Referenzliste, die folgende Kriterien erfüllt:
Referenzzeitraum: 3 Jahre unmittelbar vor dem Datum der Veröffentlichung. Andere Zeiträume werden nicht berücksichtigt;
Referenzleistung: an öffentliche Feuerwehren gelieferte, auf Fahrgestellen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entsprechen, aufgebaute Feuerwehrfahrzeuge nach DIN EN 1846. Andere Fahrzeugtypen werden nicht berücksichtigt;
Referenzmenge: Lieferung von mindestens fünf Fahrzeugen;
Für alle Fahrzeuge der Referenzliste sind das jeweilige;
Auslieferungsdatum (mindestens Monat/Jahr), der Fahrzeugtyp und der jeweilige Auftraggeber anzugeben. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind die entsprechenden
Kontaktadressen der belieferten Feuerwehren mit Telefon- und Faxnummer binnen vier Werktagen mitzuteilen
Abschnitt IV: Verfahren
Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 Bad Salzungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.