Pflege und Weiterentwicklung der Agrardatenbank PAULA (Plattform für FörderAnwendungen in den Bereichen Umwelt und LAndwirtschaft) sowie Aufbau und Weiterentwicklung des Agrar-Master-Portals PORTIA 2022-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: TLLLR-114/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tlllr.thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege und Weiterentwicklung der Agrardatenbank PAULA (Plattform für FörderAnwendungen in den Bereichen Umwelt und LAndwirtschaft) sowie Aufbau und Weiterentwicklung des Agrar-Master-Portals PORTIA 2022-2027
Die Agrardatenbank basiert fachlich auf den Anforderungen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik (GAP) sowie des Rechnungsabschlussverfahrens. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur - und Küstenschutz sowie Landesprogramme des Freistaates Thüringen bearbeitet. Insgesamt wird ein Mittelvolumen in Höhe von etwa 400 Mio. € jährlich verwaltet. PAULA ist als Vorsystem zum automatisierten Haushaltsmanagementsystems Hamasys im Freistaat Thüringen zugelassen.
Grundlage der Umsetzung sind die rechtlichen Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese werden ergänzt durch Leitfäden, Arbeitsgruppenprotokolle etc.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Bearbeitungs- und Aufbewahrungsfristen ist eine konsistente Pflege des bestehenden Datenbanksystems auf Basis der derzeit eingesetzten Technologien zu gewährleisten. Neue Prozesse wie z.B. die Nutzung von webbasierten Diensten, des Flächenmonitorings als neuer Kontrollmethode oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind konsistent in das System einzubinden.
Die Verschiebung des Beginns der neuen Förderperiode der GAP auf den 01.01.2023 hat zur Folge, dass zusätzlich Übergangsmaßnahmen einzuarbeiten sind.
Darüber hinaus müssen mit Beginn der neuen Förderperiode der GAP spätestens ab 2022 die IT-Systeme entsprechend den sich ändernden Vorgaben z.B. aus den Festlegungen im nationalen Strategieplan angepasst werden.
Darüber hinaus sind Projekte zur Digitalisierung und Modernisierung des Agrarsektors umzusetzen. Mit dem Agrar-Master-Portal PORTIA wird im TLLLR ein modernes Fachinformationssystem aufgebaut, dass sowohl von Landwirten und interessierten Bürgern im ländlichen Raum wie auch von der Verwaltung genutzt wird. Über dieses Portal sollen ab 2022 Anträge online gestellt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen aus dem OZG etc. sind für die technische Umsetzung der digitalen Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.
Alle diese Faktoren führen zu maßgeblichen Änderungsanforderung an die Förderplattform, deren tatsächlicher Umfang aber noch nicht abschließend beschrieben werden kann.
Sömmerda
Jena
Erfurt
und ggf. weitere in Thüringen
Seit 2005 wird im Zahlstellenverfahren EGFL/ELER die Fördermittelplattform PAULA als Agrardatenbank zur Fördermittelverwaltung der flächen- und projektbezogenen EU-Beihilfen produktiv eingesetzt. Diese Fördermittelplattform wurde im Rahmen der Projektorganisationen PAULA im Auftrag des Freistaates Thüringen durch die IBYKUS AG aufgebaut und als Ge-samtlösung weiterentwickelt. Basis der Programmierung ist das Oracle-basierte Entwicklungs-framework IBYKUS AP/®. Die technischen Grundlagen sind in Grob- und Feinkonzepten (GK und FK) dokumentiert, die bei Anpassungen vom Dienstleister fortgeschrieben werden.
Aufgrund der nachgewiesenen Güte des Systems für das Zahlstellenverfahren und der An-passungsfähigkeit soll die Fördermittelplattform auch weiterhin betrieben werden. Insofern ist die Pflege der Agrardatenbank PAULA und die Weiterentwicklung für künftige Anforderungen wesentlicher Bestandteil der Leistung. Der Betrieb muss ohne Verzögerung auch nach Vertragsende am 31.12.2021 fortgesetzt werden.
Die Agrardatenbank PAULA basiert fachlich auf den Anforderungen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie des Rechnungsabschlussverfahrens. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz sowie Landesprogramme des Freistaates Thüringen bearbeitet. Insgesamt wird ein Mittelvolumen in Höhe von etwa 400 Mio. € jährlich verwaltet. Das System besteht aus verschiedenen Daten-banken und Anwendungsteilen, die miteinander und mit externen Systemen kommunizieren. Die Mittelbewirtschaftung (MBW) als zentrales Element ist als Vorsystem zum automatisierten Haushaltsmanagementsystems Hamasys im Freistaat Thüringen zugelassen und erstellt Ab-rechnungs- und Berichtsdaten für die EU-Kommission. Grundlage der Umsetzung von fachlichen Anforderungen sind die rechtlichen Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Diese werden durch Leitfäden, Programmbeschreibungen, Arbeitsgruppenprotokolle etc. ergänzt. Die Fördermittelplattform ist als Datenbanksystem PAULA im TLRZ (Thüringer Landesrechen-zentrum) mit moderner IT-Architektur abgebildet. Die Produktstruktur berücksichtigt die Grund-anforderungen einer Modularisierung und ist damit auch flexibel anzupassen. Über zentrale übergreifende Module werden für alle Maßnahmen gleichlautende Anwendungen eingesetzt. Die zentrale Stammdatenverwaltung (ZSDV) ist beispielhaft zu nennen. Ergänzend dazu werden die fachlichen Spezialanwendungen als sogenannte Vorgangsver-waltungen für die verschiedenen Fachbereiche im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL), Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), AöR ThüringenForst und anderen nachgeordneten Behörden auf einer einheitlichen Plattform bereitge-stellt. Das TLLLR ist als EU-Zahlstelle zugelassen und trägt die Hauptverantwortung. Sowohl für die flächenbezogenen wie auch für die projektbezogenen Vorgangsverwaltungen gibt es äußerst spezialisierte IT-Umsetzungen. Die Verwaltung der flächenbezogenen Maß-nahmen umfasst ausdifferenzierte GIS-Lösungen mit Datenhaltung, die verschiedene Anwen-dungen zur Datenpflege, -anzeige und Massenverarbeitung in Oracle umfassen.
Technische Lösungen werden nach einheitlichen Vorgaben umgesetzt. Für die Bearbeitungsabläufe in den Verfahren gibt es eine Standardvorgabe, die anforderungsgemäß angepasst werden kann. Jeder Bearbeitungsschritt/-wechsel wird historisiert. Dabei werden auch die Be-arbeiter protokolliert, die Änderungen vorgenommen haben. Ein Löschen von Daten ist nicht zulässig. Insbesondere zu Auszahlungszeitpunkten, aber auch im Zusammenhang mit dem Rechnungsabschlussverfahren, werden vom Dienstleister sehr kurze Reaktionszeiten erwartet.
Die Einheitlichkeit dieser Systeme ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige Abarbeitung der technischen Anforderungen, die effiziente Administration, eine schnelle Einarbei-tung der Nutzer sowie die Organisation eines funktionsfähigen Fehlermanagements und einer zentralen Nutzerverwaltung. Derzeit sind etwa 700 Nutzer im Verfahren registriert. Den Nutzern sind definierte Rollen zugewiesen, die durch die technischen Vorgaben definiert sind.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu Bearbeitungs- und Aufbewahrungsfristen ist eine konsistente Pflege des bestehenden Datenbanksystems auf Basis der derzeit eingesetzten Tech-nologien zu gewährleisten. Neue Prozesse, wie z.B. die Nutzung von webbasierten Diensten, des Flächenmonitorings als neuer Kontrollmethode für flächenbezogene Beihilfen, die Ent-wicklung von Apps oder der Einsatz von künstlicher Intelligenz, sind vom Dienstleister konsis-tent in das System einzubinden. Die Verschiebung des Beginns der neuen Förderperiode der GAP auf den 01.01.2023 hat zur Folge, dass zusätzlich Übergangsmaßnahmen einzuarbeiten sind. Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode der GAP müssen spätestens ab 2022 beginnend die IT-Systeme entsprechend den sich ändernden Vorgaben z.B. aus den Festlegungen im Nationalen Strategieplan angepasst werden. Darüber hinaus sind Projekte zur Digitalisierung und Modernisierung des Agrarsektors in Thüringen umzusetzen.
Ab dem Antragsjahr 2021 soll ein Satellitenmonitoring-Dienst für die Kontrolle ausgewählter Betriebe (RIA-Stichprobe) und monitoringfähiger Kriterien eingebunden werden. Hierfür wird eine automatisierte Anbindung an das flächenbezogene landwirtschaftliche Kontrollverfahren in PAULA geschaffen werden. Der derzeitig zum Einsatz kommende Satellitenmonitoring-Dienst Sen4Cap liegt außerhalb der sicheren PAULA-Umgebung. Die Datenübermittlung erfolgt an das Kontrollmanagement in PAULA.
Außerdem soll eine Frage-Antwort-Nachweis-App (FAN-App) eingesetzt werden, die derzeit in Entwicklung ist. Über diese App sollen von den Antragstellern aufgenommene Foto-Nach-weise an PAULA gesendet werden und in das Kontrollverfahren eingehen. Im späteren Verlauf ist es denkbar, dass die FAN-App über PORTIA mit PAULA kommuniziert.
Die Auswertung der Fotos soll mit Hilfe einer oder mehrerer Künstlicher Intelligenzen (KI) durchgeführt werden (z.B. KIRA und Flora Incognita). Die KI werden ebenfalls außerhalb der geschützten PAULA-Umgebung zu betreiben sein. Für die Anbindung an PAULA kommen Schnittstellen zum Einsatz (u.a. ein Web-Service für IBYKUS/KIRA).
Da sich die neuen Dienste außerhalb der sicheren PAULA-Umgebung befinden, soll außer-dem eine Datenablage für Fotos, Nachweise, Bescheide, etc. in der sogenannten Internetzone aufgebaut werden.
Zur Qualitätssicherung der KI und des Satellitenmonitorings wird eine webbasierte Anwendung namens „IBYKUS/statisfy“ realisiert. Da diese auf die Daten der Dokumentenablage-Datenbank zugreifen muss, soll sie voraussichtlich in der Internetzone außerhalb von PAULA betrieben werden.
Der Nutzer soll mit dem Web-Service kommunizieren können, dafür müssen diesem Webschnittstellen zur Verfügung gestellt werden. Die erste Webschnittstelle wird dafür verwendet, um vom Antragsteller eingereichte geotagged Fotos mit Metadaten zum Auswerten hochzuladen, die zweite, um nach der Auswertung durch einen Plausibilisierungsdienst das Klassifikationsergebnis abzurufen. Der Service speichert diese Daten in eine Datenbank ab und lässt sie von den Plausibilisierungsdiensten auswerten. Diese Auswertungsdaten werden auch mit in die Datenbank gespeichert. Damit der Web-Service KIRA oder Flora Incognita nutzen kann, müssen auch hier Schnittstellen zur Verfügung stehen. Die Schnittstellen in Richtung KIRA sollen es dem Service ermöglichen KIRA zu starten, Daten an KIRA zu senden und Auswertungsdaten zu empfangen. Die Web-Schnittstelle zu Flora Incognita dient der Übersendung von einem oder mehrerer Nachweisfotos zu einer Antragstellerantwort. Auch hier werden Metadaten, wie beispielsweise das Pflanzenorgan (Blüte oder Blatt) und die Perspektive (Blüte: Frontal- oder Seitenaufnahme; Blatt: Ober- oder Unterseite), an den Dienst übermittelt. Die Konfigurationsdatei macht den Service erst variabel und funktionell einsetzbar. Darin stehen Konfigurationen der angeschlossenen Datenbank, der genutzten KIRA und ihrer Instanz
und weitere Konfigurationen, die den Service betreffen. Damit ist es möglich, dass der Service schnell in existierende Systeme eingebunden werden kann und auch schnell Wechsel von Datenbanksystemen, mehreren KIRAs oder Instanzen vorgenommen werden können.
Ab 2021 soll ein Agrar-Master-Portal namens PORTIA für die Information und Kommunikation zwischen Behörde und Antragsteller, insbesondere für die Online-Antragstellung für verschie-dene Förderverfahren entwickelt und sukzessive in den kommenden Jahren um neue Anwen-dungsfälle in Form verschiedener Fachdienste erweitert werden. Hierfür gilt es die Datenüber-mittlung der Antragstellung über Schnittstellen an die bestehenden oder neu zu entwickelnden Vorgangsbearbeitungen der einzelnen Maßnahmen und Fachgebiete in PAULA sicherzuzu-stellen. Andererseits sollen auch von PAULA aus Daten und Dokumente an das PORTAL überführt werden. Bei den Fachdiensten sollen sowohl Webdienste zum Einsatz kommen, die der Dienstleister IBYKUS selbst entwickelt hat, als auch Dienste von Fremdanbietern, die im Dritthosting eingebunden werden.
PORTIA soll gemäß Erlass Nr. 3/2020 des TMIL zur Einbindung sämtlicher Online-Förderangebote der Agrarverwaltung Thüringens, die im TLLLR bearbeitet werden, in einem Portal dienen. Dies umfasst neben der Antragstellung für die landwirtschaftliche Förderung auch die Schulmilch- und Schulobst-Förderprogramme sowie die projektbezogenen Förderungen. Hier-für sind verschiedene Fachobjekte, wie beispielsweise ein zentrales Flächen- und Tierregister sowie eine integrierte GIS-Komponente vorzuhalten, mit denen die Antragsformulare gefüllt werden können. Der Nutzer des Portals soll möglichst im gesamten Jahr die Möglichkeit ha-ben, seine Daten in den betreffenden Registern zu pflegen sowie die Anträge entsprechend stichtagsbezogen einzureichen.
Technische Hilfe ELER
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bezugnehmend auf die einschlägigen Ausführungen im Gutachten vom 20.12.2013 auf Seite 3, wird davon ausgegangen, dass dafür die besondere Qualifikation als PL/SQL Programmierer im IBYKUS AP®/ Konfigurator erforderlich ist. Als Anhaltspunkt dafür, dass diese auch bei Wettbewerbern vorhanden sein könnte, dient die Webseite der IBYKUS AG für Informationstechnologie, auf der vormals für die regelmäßigen speziellen IBYKUS AP/®-Schulungen geworben wurde.
Das Angebot zur Schulung für IBYKUS AP/® ist bereits in 2020 nicht mehr zu finden. Es erfolgt eine Fehlermeldung. Die Gründe dafür sind der Beschaffungsstelle nicht bekannt.
Die IBYKUS AG hat der Bedarfsstelle jedoch auf Nachfrage am 14.08.2020 glaubhaft erklärt, dass in der Vergangenheit ausschließlich IBYKUS-eigene Mitarbeiter und eigene Kunden in der Programmierung im AP-System geschult wurden. Aufgrund dieser Aussage ist nicht völlig auszuschließen, dass geschulte, frühere Mitarbeiter der IBYKUS AG oder ihrer Kunden heute selbstständig oder bei anderen Arbeitgebern tätig sind und Programmierleistungen in der IBYKUS-AP/®-Umgebung anbieten können. Äußerst unwahrscheinlich ist allerdings, dass sie die Leistung unter den erforderlichen Voraussetzungen, d.h. insbesondere mit entsprechender Personalstärke und Erfahrung, erbringen können. Soweit diese Möglichkeit nur theoretisch besteht, wird der Markt und der Wettbewerb nach Auffassung der Beschaffungsstelle nicht künstlich eingeschränkt, weil er gar nicht vorhanden ist.
Es wird hier deshalb davon ausgegangen, dass der technische Grund für die Ausführung des Auftrages durch die bisherige Aufstragnehmerin in der bekannten und sichergestellten tatsächlich vorhandenen besonderen Qualifikation als PL/SQL-Programmierer im IBYKUS AP®/-Konfigurator und in der Verfügbarkeit deren Mitarbeiter liegt.
Im Rahmen der Markterkundung trat der Auftraggeber mit einer marktinformierenden Vorinformation an die Öffentlichkeit und gab so sein Vorhaben und die beabsichtigte Vergabeart bekannt. Jedes Unternehmen hatte so die Möglichkeit, sein Interesse zu bekunden, woraufhin seine Eignung durch den Auftraggeber geprüft worden wäre. Auf die Markterkundung hat sich neben der IBYKUS AG für Informationstechnologie ein weiterer Interessent gemeldet und wurde vom Auftraggeber zur Mitwirkung an der Feststellung seiner Eignung aufgefordert. Die vom Auftraggeber geforderten Aussagen hat das Unternehmen jedoch nicht abgegeben, sodass zwingend vom Fehlen seiner Eignung auszugehen ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege und Weiterentwicklung der Agrardatenbank PAULA (Plattform für FörderAnwendungen in den Bereichen Umwelt und LAndwirtschaft) sowie Aufbau und Weiterentwicklung des Agrar-Master-Portals PORTIA 2022-2027
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland