Rahmenvereinbarung Belieferung mit Waren des Gastronomiebedarfs Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/E/01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Belieferung mit Waren des Gastronomiebedarfs
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH mit Waren des Gastronomiebedarfs.
Jenaer Bäder und Freizeit GmbH
Rudolstädter Straße 37
07745 Jena
SAALEMAXX Freizeit- und Erlebnisbad Rudolstadt GmbH
Hugo-Trinckler-Str. 6
07407 Rudolstadt
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Jenaer Bäder und Freizeit GmbH mit Waren des Gastronomiebedarfs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Belieferung mit Waren des Gastronomiebedarfs
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich digital auf der Vergabeplattform einzureichen. Eine Abgabe des Angebots per Telefax bzw. E-Mail ist ausgeschlossen.
Zur Registrierung und Freischaltung auf der Vergabeplattform muss sich der Bieter zwingend unter : [gelöscht] melden, er wird danach von der Vergabestelle zur Plattform hinzugefügt und wird automatisch per E-Mail informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: +49 361 / 57332-1059
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der AG weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat, diesen gegenüber des AG innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat,
3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber des AG gerügt hat,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weiteres ergibt sich aus § 160 GWB.