Sicherheitsdienstleistung Bewachung Gemeinschaftsunterkünfte
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weimar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung Bewachung Gemeinschaftsunterkünfte
Sicherheitsdienstleistungen Stadtverwaltung Weimar, Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften - Funkstreifenkontrolle
- Alarmaufschaltung/-verfolgung
- Bewachungs- und Pfortendienst
99423 Weimar und 99427 Weimar
Sicherheitsdienstleistungen Stadtverwaltung Weimar Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften - Funkstreifenkontrolle
- Alarmaufschaltung/-verfolgung
- Bewachungs- und Pfortendienst
Option auf 2x Verlängerung 1. Verlängerung bis 30.06.2025 2. Verlängerung bis 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gemäß § 44 VgV - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO mit dem Angebot (Nachweis auf Verlangen)
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung mit dem Angebot (Nachweis auf Verlangen)
- Eigenerklärung zur Eintragung des Unternehmens in das Berufs-/ Handelsregister des Staates, in dem der Bieter zugelassen ist mit dem Angebot (Nachweis auf Verlangen)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft mit dem Angebot (Nachweis auf Verlangen) - Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise gemäß § 45 VgV - Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz auf dem Gebiet der Sicherheitsdienstleistungen bei gewerblichen sowie öffentlichen Auftraggebern in den letzten drei Geschäftsjahren mit dem Angebot
- Erklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 5,0 Mio. € für Personenschäden, 2,5 Mio. € für Sachschäden, 250 T€ für Vermögensschäden, 250 T€ für Schäden gem. Datenschutzgesetz i.V.m. DS-GVO, 250 T€ für Verlust bewachter Sachen sowie 250 T€ für Schlüsselverlustschäden (Nachweis auf Verlangen)
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf -Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Nachweise nach § 46 VgV - Darstellung von mindestens drei Referenzen über gleichwertige Leistungen (Sicherheitsdienstleistungen in Form von Empfangsdienst) der letzten drei Jahre. Gleichwertige Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen, die insbesondere hinsichtlich des Jahresumsatzes, der Personalstärke und der Jahresstundenzahl dieser Ausschreibung entsprechen. Die Referenzliste muss Angaben zum Jahresumsatz, zur Personalstärke, zum Leistungsort sowie zu Ansprechpartnern und deren Telefonnummern enthalten.
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer gültigen Zertifizierung für ein eingeführtes und angewendetes Qualitätsmanagementsystem nach der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen DIN EN ISO 9001 mit dem Angebot (Nachweis auf Verlangen)
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend den Anforderungen qualifiziert sind
- Eigenerklärung darüber, dass das im Auftragsfall einzusetzende Personal über eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung und Brandschutzausbildung (welche in regelmäßigen Abständen mind. alle 2 Jahre zu wiederholen ist) verfügt
- Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung)
Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https:// stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124_LD-2019.pdf - Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden sind zugelassen. Die Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch in Textform Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de.
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG); zu § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen und ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG ) sowie Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
Die Rüge wegen eines Verstoßes des Auftraggebers gegen Vergabevorschriften ist innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen i.S.d.
§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB zu erheben. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 3 GWB).
Erhält der Antragsteller eine Mitteilung des Auftraggebers, dass dieser einer Rüge nicht abhelfen will, so ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]