Planungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage/ eines Wohnhauses für Studierenden in Nordhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 21-102-Ö-BVDB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stw-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage/ eines Wohnhauses für Studierenden in Nordhausen
Auf dem Campus der Hochschule Nordhausen soll am Weinberghof eine neue Wohnanlage / ein neues Wohnhaus für Studierende errichtet werden.
Zu vergeben sind für den Neubau einer Studierendenwohnanlage die Planungsleistungen nach Teil 3 sowie Anlage 10 der HOAI für die Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 bis 4. Eine weitere Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 8 ist möglich.
Zu erbringen sind die Leistungsbilder Objektplanung gemäße § 34 HOAI.
99734 Nordhausen Abstimmungen zu Planungsleistungen können abweichend vom Ausführungsort des Bauvorhabens in Jena beim Bauherrn stattfinden.
Es ist der Neubau einer Studierendenwohnanlage auf dem Campus der Hochschule am Weinberghof in Nordhausen zu planen. Mit der neuen Wohnanlage sind ca. 60 neue Wohnplätze zu schaffen. Es sollen Zimmer mit intergrierter Sanitärzelle und Gemeinschaftsräume mit implementierter Küche geschaffen werden.
Die Lage des Baufeldes kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen der Grundleistungen nach Teil 3 sowie Anlage 10 der HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 8.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in einzelnen Leistungsstufen.
Netto-Jahresumsatz der letzten drei Jahre;
Hier besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Netto-Jahresumsatz für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mindestens 250.000,- EUR mit vergleichbaren Leistungen aufweisen muss, gebildet aus den Netto-Jahresumsätzen mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für dieses Kriterium werden maximal 10 Punkte nach den folgenden Umsatzstufen vergeben:
durchschnittlicher Jahresumsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
- mehr als 450.000,- EUR netto: 10 Punkte
- mehr als 400.000,- EUR netto: 8 Punkte
- mehr als 350.000,- EUR netto: 6 Punkte
- mehr als 300.000,- EUR netto: 4 Punkte
- gleich oder mehr als 250.000,- EUR netto: 2 Punkte
Referenzen fertiggestellter Vorhaben aus den letzten 10 Jahren in den Kategorien Planungsleistungen für Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsphasen 2 bis 8) von Wohnunterkünften mit mindestens 20 Wohneinheiten.
Weitere Wertungskriterien für die Referenzen sind die Aktualität der Referenz sowie Referenzen die mit Landes- oder Bundesmitteln gefördert wurden.
Hier besteht die Mindestanforderung, dass für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren vier Referenzen vergleichbarer, fertiggestellter Leistungen anzugeben sind.
Als maximale Punktzahl werden für Referenzen vergleichbarer Leistungen maximal 5 Punkte je Referenz und damit insgesamt maximal 20 Punkte vergeben.
Die Vergabe der Punkte wird nach dem folgenden Schema gestaffelt:
Anzahl der Wohneinheiten des Projektes:
Projekte mit 200 und mehr Wohneinheiten: 2,0 Punkte
Projekte mit 100 und mehr Wohneinheiten: 1,5 Punkte
Projekte mit 50 und mehr Wohneinheiten: 1,0 Punkt
Projekte mit 20 und mehr Wohneinheiten: 0,5 Punkte
Die Aktualität der Referenz wird wie folgt bewertet:
Fertigstellung vor 0 bis 3 Jahren: 2,0 Punkte
Fertigstellung vor 3 bis 5 Jahren: 1,5 Punkte
Fertigstellung vor 5 bis 8 Jahren: 1,0 Punkte
Fertigstellung vor 8 bis 10 Jahren: 0,5 Punkte
Für eine Referenz werden zusätzliche Punkte wenn:
wenn die Referenz mit Landes- oder Bundesmitteln gefördert wurden: 1,0 Punkte
Das geplante und zu bearbeitende Bauvorhaben wird mit Fördermitteln des Freistaates Thüringen gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure;
Bauvorlageberechtigung des geplanten Projektleiters;
Ausländische Bewerber haben vergleichbare Nachweise vorzulegen;
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in den Ziff. III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zwingend gefordert. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Teilnahmeantrag wird der Bewerber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen aufgefordert. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag andere Unternehmen/Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmer(s) im FaIle der Auftragserteilung tatsachlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsachlichen Zugriffsmöglichkeit hat durch Vorlage einer Eigenerklärung des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmer(s) zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gem. Ziff. III.2.1) bis Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend - nachzufordern.
(1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) nicht alter als 3 Monate sein;
(2) Auskunftserklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Auskunftserklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggfs. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten;
(3) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 oder § 124 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GWB vorliegen;
(4) Nachweis der Bauvorlageberechtigung des geplanten Projektleiters;
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (siehe einzureichende Unterlagen) und den dazugehörigen Formblättern als Anlagen einzureichen.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern vorzulegen, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (siehe einzureichende Unterlagen) und den dazugehörigen Formblättern als Anlagen einzureichen.
(1) Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens über eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert) in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) des Bewerbers.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. "Vergleichbare" Leistungen in diesem Sinne sind
- Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI
Mindeststandard zu (2): Durchschnittlicher Netto-Jahres-Umsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR mit vergleichbaren Leistungen, gebildet aus den Netto-Jahres-Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern vorzulegen, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
(1) Darstellung von Referenzen aus den letzten 10 Jahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Planungsleistungen für Gebäudeplanung gem. § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 8 von Wohnunterkünften.
(2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der bei dem Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten unter Angaben der jeweiligen Qualifiktation bzw. Berufsbezeichnung bezogen auf den Fachbereich Architektur-/ Ingenieur-Planungen sowie die Anzahl der Führungskräfte.
(3) Benennung des für die Leistungserbringung vorgesehen Projektleiters sowie dessen Stellvertreters mit Angaben der Qualifikation und Berufsbezeichnung.
Für die Angaben und Erklärungen sind die Formblätter des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Mindestanforderung zu (1):
- Planungsleistungen in den Leistungsphasen 2 bis 4
- Wohnunterkünften mit mindestens 20 Wohneinheiten
- Leistungsstand der erbrachten Leistungen mindestens 80 %
Mindestanforderung zu (3):
- Bauvorlageberechtigung
Einschlägige Zulassungs- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure.
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme sowohl für Personenschäden als auch für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von je [Betrag gelöscht] EUR zweifach maximiert.
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. (Siehe Teilnahmeantrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter Verwendung des Teilnahmeantrages (siehe Teilnahmeunterlagen) möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
2) Die Kommunikation zum Verfahren erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
3) Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber spätestens bis zum 10.01.2022, 10:00 Uhr, darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 10.01.2022, 10:00 Uhr im Vergabeportal eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Teilnahmeanträge rechtzeitig zu berücksichtigen.
5) Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen und werden ausschließlich hierüber beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y8UDTF3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]54
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tmwwdg.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 101a, 101b und 107 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tmwwdg.de