Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar - Los 067 Natursteinarbeiten BA 2 Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: B21.18844

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 230-602208)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: B21.18846
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klassik-stiftung.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Denkmalgerechte Herrichtung des Stadtschlosses Weimar - Los 067 Natursteinarbeiten BA 2 Fassade

Referenznummer der Bekanntmachung: B21.18844
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262511 Steinmetzarbeiten - AB27
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Maßnahmen im Los 067 Natursteinarbeiten BA2 Fassade für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Stadtschlosses beinhalten Natursteinarbeiten außen, sowie Vorbereitungs- und Schutzmaßnahmen und ergänzende Dachdecker und Dachklempnerarbeiten. Sie erstrecken sich im Bereich des Ostflügels des Stadtschlosses Weimar.

Die für die Arbeiten erforderlichen Erfahrungen im Umgang mit denkmalpflegerischen Objekten müssen mit den Angebotsunterlagen nachgewiesen werden (Restaurator im Handwerk und Referenzen vergleichbare denkmalpflegerische Arbeiten).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 230-602208

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 06/01/2022
Ortszeit: 14:00
muss es heißen:
Tag: 18/01/2022
Ortszeit: 14:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 06/03/2022
muss es heißen:
Tag: 18/03/2022
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 06/01/2022
Ortszeit: 14:15
muss es heißen:
Tag: 18/01/2022
Ortszeit: 14:15
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A

verlangt:

- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,

- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der

Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:

Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das

Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.

Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.

§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.

Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.

VI.3.3) Sonstiges:

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.

VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am

03.01.2022 / 10.00 Uhr.

muss es heißen:

VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A

verlangt:

- dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,

- dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der

Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß 6e EU VOB EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:

Die Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. FBl. 124 vorläufig nachgewiesen werden. Das FBl.124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis der Eignung eingereicht werden.

Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im FBl. 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das

Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl hat das Unternehmen zusätzlich die konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/ oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.

Stützt sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. FBl. 124 oder der EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem.

§ 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gem. § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in III.1.1.1), III.1.2.1) und III.1.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.

Gemäß § 6e EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen. Gleiches gilt auch bei Vorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A.

VI.3.3) Sonstiges:

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Heimatlandes vorzulegen.

VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:

Die Vergabe- und ergänzenden Unterlagen können über den unter I.3) stehenden Link heruntergeladen werden. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gem. § 12a EU VOB/A endet am

12.01.2022 / 10.00 Uhr.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Thueringen