Reinigungsleistungen feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen - Los 2 Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 102/65/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen - Los 2 Glasreinigung
Es handelt sich hierbei um die Vergabe der Glasreinigung im Neubau des feuerwertechnischen Zentrums in Nordhausen.
Zorgestraße1, 99734 Nordhausen
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt, die Unterhaltsreinigung für ihr Feuerwehrtechnisches Zentrum (FWTZ) zu vergeben. Es handelt sich bei diesem Objekt um einen Neubau, welcher zum 1. April 2022 fertiggestellt und seinen
Betrieb aufnehmen soll. Dieser Auftrag wird vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 fest vergeben. Er verlängert sich automatisch immer jeweils um ein Jahr, wenn er
nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Auftrages beträgt 4 Jahre - bis längstens zum 31.03.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen feuerwehrtechnisches Zentrum Nordhausen - Los 2 Glasreinigung
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der
Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die
Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden
sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter
hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Eigenerklärungen und Angaben unter Ziff. III. dieser Auftragsbekanntmachung und
ggf. weitere Erklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Vollständiges Ausfüllen der Vergabeunterlagen:
Das Leistungsverzeichnis/die Anlagen zum Leistungsverzeichnis sind vollständig
auszufüllen. Sämtliche dort geforderten Angaben sind einzutragen. Das Angebot
muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Anderenfalls muss das Angebot wegen
Unvollständigkeit/Nichtenthaltens der geforderten Erklärungen von der Wertung
ausgeschlossen werden.
elektronische Form über die e-Vergabe-Plattform:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und
direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de)
heruntergeladen werden. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form
über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf
anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail
oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der
vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage
nach Ablauf der Absendung der Information erteilt.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und
Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss
innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist
schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).