Portal zur Verordnungssteuerung bei parenteraler Ernährung Referenznummer der Bekanntmachung: 185/2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Portal zur Verordnungssteuerung bei parenteraler Ernährung

Referenznummer der Bekanntmachung: 185/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72421000 Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vereinbarung ist die umfassende Unterstützung der AOK PLUS durch den Auftragnehmer bei der dauerhaften Verbesserung und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung ihrer Versicherten beim Einsatz der Arzneimittel für die ambulanten parentalen Ernährungstherapien. Die Umsetzung soll durch ein webbasiertes Steuerungsportal mit dazugehörigen Dienstleistungen (z. B. unterstützende Maßnahmen und Beratung der Nutzer) erfolgen. Ziel ist es, eine herstellerunabhängige und wirtschaftliche Versorgung aller Versicherten der AOK PLUS mit Arzneimitteln zur parenteralen Ernährungstherapie bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. Verbesserung der Versorgungsqualität sicherzustellen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
NUTS-Code: DEG Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verordnungen im Bereich der parenteralen Ernährung verursachen jährlich erhebliche Ausgaben. Um die Kosten im Bereich der parenteralen Ernährung zu reduzieren, unterstützt der Auftragnehmer die AOK PLUS bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Verordnung von parenteraler Ernährung mittels eines webbasierten Steuerungsportals. Mit unterstützenden Maßnahmen und Beratungsleistungen soll dafür Sorge getragen werden, dass das Steuerungsportal von möglichst vielen Ärzten genutzt wird, ohne die Therapiefreiheit einzuschränken.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Die Auftragsvergabe kann nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 c) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen:

Der für den Zuschlag vorgesehene Auftragnehmer Carenoble Gesellschaft für Gesundheitsökonomie mbH& Co. KG bietet ein Steuerungsportal zur Nutzung durch Vertragsärzte der AOK PLUS zum Zweck der Sicherstellung einer herstellerunabhängigen und wirtschaftlichen Versorgung aller Versicherten der AOK PLUS mit Arzneimitteln zur parenteralen Ernährungstherapie ohne Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit, bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. Verbesserung der Versorgungsqualität an. Das Steuerungsportal ermittelt die Wirtschaftlichsten Versorgungsalternativen im Bereich der parenteralen Ernährung für Versicherte der AOK PLUS. Eine im Vorfeld durchgeführte Marktanalyse hat ergeben, dass Carenoble derzeit das einzige Unternehmen ist, das ein solches herstellerunabhängiges Steuerungsportal einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie die Einrichtung eines wissenschaftlichen Kompetenzzentrums zur Fachberatung der Nutzer anbietet. Allein Carenoble ist Inhaberin aller aus dem Steuerungsportal abzuleitender Rechte und hat diese weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit im Wege einer Ausschließlichkeit auf Dritte übertragen. Zudem kann Carenoble entsprechend den Vorgaben der AOK PLUS als einziges Unternehmen zur Sicherstellung der fachlichen Qualität und Effizienz der Maßnahmen mindestens 3 Jahre Erfahrung mit dem Steuerungsportal sowie den geforderten Dienstleistungen im Auftrag gesetzlicher Krankenversicherungen nachweisen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
01/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRNS5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021

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