Neubau Kommunikationszentrum FORUM, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 für 20 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: WB 02/2021

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07745
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-jena.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRNN0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRNN0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Kommunikationszentrum FORUM, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR - Nichtoffener Wettbewerb gem. RPW 2013 für 20 Teilnehmer mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren

Referenznummer der Bekanntmachung: WB 02/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000 Architekturentwurf
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Nichtoffener, anonymer, einphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) für Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen.

Die Friedrich-Schiller-Universität prägt den Charakter Jenas als zukunftsorientierte und weltoffene Stadt entscheidend mit. Sie ist Anziehungspunkt für junge Menschen und Forschende aus aller Welt und macht Jena weit über die Grenzen Deutschlands hinaus sichtbar. Um die Universität hat sich in Jena eine sehr erfolgreiche Kooperationskultur entwickelt. Hier arbeiten Universität, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Universitätsklinikum, Fachhochschule, Stiftungen, Hightechindustrie und städtische Einrichtungen eng zusammen

und bilden eine lebendige, produktive und weit sichtbare Wissenschafts- und Wirtschaftsregion mit Partnern in aller Welt.

Wissenschaft und Innovation leben vom Austausch. Jedoch fehlt es in Jena an offen zugänglichen und zentralen Kommunikations- und Begegnungsräumen, die die thematische Erneuerungsfähigkeit der Universität stärken und die Wissenschaftskommunikation am Standort langfristig und systematisch sichern. Das Kommunikationszentrum FORUM wird in bester Stadtlage dem aktiven Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Gesellschaft dienen. Internationale Gäste der FSU Jena und ihrer Partner werden hier attraktive Begegnungs- und Arbeitsmöglichkeiten, Tagungsräume, Ausstellungflächen, sowie eine gastronomische Einrichtung und Übernachtungsmöglichkeiten vorfinden.

Das FORUM soll es den Gästen aus Wissenschaft und Forschung leicht machen, in Jena anzukommen und am universitären Leben der Stadt teilhaben zu können. Durch diverse Outreach-Formate wird mit dem FORUM ein fester Ort der informellen Begegnung zwischen Stadtbevölkerung und wissenschaftlicher Community geschaffen.

Das FORUM wird seinen festen Platz direkt neben dem ehrwürdigen Universitätshauptgebäude und vis-àvis des modernen Inselplatz-Campus haben. Das Grundstück liegt zwischen dem historischen Stadtzentrum und dem entstehenden Inselplatz-Campus. Es wird als Ort mit hoher Aufenthaltsqualität konzipiert. Als sichtbares Zeichen der Willkommenskultur wird der Welcome Service der FSU Jena im FORUM verankert und dient damit als zentrale Anlaufstelle für internationale Gäste der Universität und ihrer wissenschaftlichen Partner.

Es soll Ausgangspunkt für eine koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure im Bereich von Wissenschaft und Forschung am Standort Jena sein. Dabei bilden Themen wie die strategische Standortentwicklung, die Abstimmung über Forschungsschwerpunkte und Forschungsinitiativen, die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen, koordinierte Transfer-Aktivitäten und gemeinsames internationales Standortmarketing wesentliche Arbeitsinhalte.

Das Raumprogramm des Neubaus und Umbaus des `Griesbachschen Auditoriums´ umfasst neben Büro- und Kommunikationsflächen auch Flächen für ein gastronomisches Angebot sowie Wohnflächen (Appartements) nebst den erforderlichen Nebenräumen und Lagerflächen eine Nutzungsfläche (NUF) von rund 1.450 qm.

Es wird ein Entwurf erwartet, der in gestalterischer und funktionaler Qualität überzeugt und in hervorragender Weise die Ziele des nachhaltigen Bauens wirtschaftlich umsetzt. Für die Baumaßnahmen sind Baukosten in den Kostengruppen 200-600 von ca. 8,49 Mio. Euro (brutto) vorgesehen. Die Übergabe des Neu- bzw. Umbaus in die bestimmungsmäßige Nutzung soll im 3. Quartal 2025 erfolgen.

Das Bauvorhaben FORUM im Stadtzentrum von Jena steht darüber hinaus in engem Zusammenhang mit dem Bauvorhaben `FOCUS´ auf dem Campus Beutenberg. Beide, als Kommunikationszentren zu entwickelnde Neubauten, sollen Knotenpunkte der Jenaer Forschungs-Hotspots bilden und sind als `Geschwister im Geiste´ zu verstehen. Bezugnehmend auf die jeweiligen Standortbesonderheiten sollen sich die Neubauten durch moderne und einladende Raumkonzepte auszeichnen sowie möglichst ideale Voraussetzungen für die Vernetzung und Wissenschaftskommunikation bieten.

Das Projekt wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung gefördert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zugelassen sind Architekten/innen (federführend) und Landschaftsarchitekten/innen.

Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.

Zum Nachweis der Fachkunde müssen mit dem vorliegendem Projekt hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Die Bewerber müssen jedoch 5 Referenzen (3 Architektur, 2 Landschaftsarchitektur) auswählen und im Teilnahmeantrag (Abschnitt 3.1.1-3.2.2) darstellen.

1. Eignungskriterien formal (Eigenerklärungen/Auflagen):

Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter*in ausgefüllter und form- sowie fristgerecht eingereichter Teilnahmeantrag mit:

- Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen / dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§123/124 vorliegen / zur Beruflichen Befähigung (s. Bekanntmachung Ziff. III.2.1) / das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach §21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, §98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und/oder §21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes;

- im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);

- in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung und/oder durch Vorlage eines Registerauszuges und/oder unter Verwendung des Formblattes "Vollmacht Unterschriftsbefugnis" (Anlage C);

- Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Teilnahmeantrag Pkt. 2).

2. Mindestkriterien Objektplanung für Gebäude und Innenräume i.S. HOAI §34:

Nettojahresumsatz Objektplanung i.S. HOAI §34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020): größer/gleich 0,30 Mio. EUR netto pro Jahr *

Vollzeitäquivalent der Beschäftigten (Architekten/innen bzw. Ingenieuren/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §34: größer/gleich 5 pro Jahr *

2.1 Mindestkriterien an Referenzprojekte im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §34:

a. Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau i.S. HOAI §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (12/2013-11/2021) erfolgte, mit Bauwerkskosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 2,0 Mio. EUR netto.

Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:

- mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum 12/2013-11/2021 realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i.S. HOAI §34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber]);

- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich IV i.S. HOAI §35;

- mind. 1 Referenzprojekt, das mit der Bauaufgabe "Gebäude für wissenschaftliche Lehre, Forschung und Kommunikation (Hörsaal, Institutsgebäude, Seminargebäude und Ausstellungsgebäude)" vergleichbar ist.

b. Genau 1 Referenzprojekt mit Zuordnung Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme im Sinne HOAI 2021 §2, bei dem LPH 2-5 im Sinne HOAI §34 im Zeitraum 12/2013-11/2021 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschuss LPH 5 im Sinne HOAI §34 innerhalb der letzten 8 Jahre (12/2013-11/2021) erfolgte.

3. Mindestkriterien Objektplanung für Freianlagen i.S. HOAI §39:

Nettojahresumsatz für Objektplanung i.S. HOAI §39 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020): größer/gleich 0,15 Mio. EUR netto pro Jahr *

Vollzeitäquivalent der Beschäftigten (Landschaftsarchitekten/innen) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) im Leistungsbild Objektplanung i.S. HOAI §39: größer/gleich 2 pro Jahr *

3.1 Mindestkriterien an Referenzprojekte im Leistungsbild Objektplanung für Freianlagen i.S. HOAI §39

Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neuanlage i.S. HOAI §2, bei denen mind. LPH 2-5 i.S. HOAI §39 im Zeitraum 12/2013-11/2021 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i.S. HOAI §39 innerhalb der letzten 8 Jahre (12/2013-11/2021) erfolgte, mit Baukosten (KG 500 nach DIN 276) jeweils größer/gleich 0,13 Mio. EUR netto.

Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:

- mind. 1 Referenzprojekt mit einer freiraumplanerisch bearbeiteten Fläche im städtischen Umfeld;

- mind. 1 Referenzprojekt mit Honorarzone größer/gleich III i.S. HOAI §40

* Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (BG) sind Umsatz- bzw. Mitarbeitendenzahlen der Mitglieder der BG zu addieren.

Hinweis zu den Referenzen: Mehrfachnennungen von Referenzen in den Kategorien 2.1 a.) und b.) bzw. 2.1 b.) und c.) sind zulässig, müssen aber in jeder Kategorie, in der sie berücksichtigt werden sollen, vom Bewerber gesondert und vollständig eingetragen werden. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die in der jeweiligen Kategorie vom Bewerber angegeben wurden.

Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.

Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags (Abschnitt 2.1-3.2.2) mit geforderten Angaben.

Im Falle einer Bewerbung als BG müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Teilnahmeberechtigt sind Architekten*innen, bauvorlageberechtigte Ingenieure*innen und Landschaftsarchitekten*innen gemäß VgV §75 (1+3) in Verbindung mit VgV §44.

Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1 und A2 zum Bewerbungsbogen (Punkt 3).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bewerbergemeinschaft AFF Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, mit POLA Landschaftsarchitekten GmbH, Berlin
Bewerbergemeinschaft HPP Architekten GmbH, Düsseldorf, mit Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Dresden
Junk & Reich Architekten BDA Planungsgesellschaft mbH, Weimar, mit Planungsbüro Rau Landschaftsarchitektur, Weimar
huber staudt architekten bda - Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin, mit A24 Landschaft - Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin
SSP AG, Bochum, mit Raumarchitektur Jochen Garbe und Andreas Karch in Arbeitsgemeinschaft mit Daniel Oppermann
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Städtebau

- Stadträumliche und Freiräumliche Einbindung

- Positionierung des neuen Baukörpers

- Städtebauliche Bezüge und Verflechtung

- Erschließung / Eingänge

- Umgang mit dem Denkmal (baudenkmalpflegerische Belange)

Architektonische Gestaltung

- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit

- Fassadengestaltung

- Architektonische Qualität der Innenräume / Qualität der Außenräume

- Konstruktion/Material

- Aufenthaltsqualitäten

- Freianlagenkonzept

- Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz (baudenkmalpflegerische Belange)

Funktionen

- Erschließung (außen und innen)

- Funktionale Zuordnung / Orientierung

- Raumzuschnitte, Belichtung, Belüftung

- Orientierung zu den Außenräumen

- Nutzungsflexibilität

- Barrierefreiheit

- Kommunikationszentrum

Nachhaltigkeit

- Energieeffizienz

- Baumaterialien / Baustoffe

- Betriebskosten

- Flächenversiegelung

Realisierbarkeit

- Programmerfüllung

- Einhaltung des Kostenrahmens

- Genehmigungsfähigkeit (Planungsrecht, Denkmalrecht)

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die Kriterien zu ändern.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/02/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 (2)) ist auf der Basis der HOAI 2021 §34 und §40 ermittelt worden. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, Preise und Anerkennungen wie folgt zu vergeben:

1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;

2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;

3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR;

4. 2 Anerkennungen à [Betrag gelöscht] EUR.

Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7 (2) möglich.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.

Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.

Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.

Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Barbara Holzer, Architektin, Zürich (Fachpreisrichterin)
Prof. Hilde Léon, Architektin, Berlin (Fachpreisrichterin)
Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Hannover (Fachpreisrichterin)
Prof. Bernd Rudolf, Architekt und Designer, Weimar (Fachpreisrichter)
Ralf Streckwall, Architekt, Berlin (Fachpreisrichter)
Prof. Dr. Walter Rosenthal, Präsident, Friedrich-Schiller-Universität Jena KdöR (Sachpreisrichter)
Katja Barbara Bär, Leiterin Abteilung Hochschulkommunikation, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Sachpreisrichterin)
Dr. Klaus Ullrich, Geschäftsführer, Universität Jena Servicegesellschaft mbH (Sachpreisrichter)
Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent Dezernat 3 - Stadtentwicklung und Umwelt, Stadt Jena (Sachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Neben 5 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 15 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.

(2) Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind - in deutscher Sprache gut lesbar - vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

(3) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.

(4) Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRNN0

Rückfragen müssen bis 7 Tage vor der Abgabefrist, bis spätestens Donnerstag, den 13.01.2022, 12:00 Uhr gestellt werden.

Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTRNN0

(5) Termine Wettbewerb:

- Ausgabe der Auslobungsunterlagen: 22.02.2022

- Rückfragenkolloquium: 08.03.2022

- Abgabe Pläne: 22.04.2022

- Abgabe Modell: 06.05.2022

- Preisgericht: 25.05.2022

Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Thüringen ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.

(6) Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.

Bei der Realisierung der Baumaßnahme ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner, mindestens die Leistungsphasen 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI 2013 §34 / §39 zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 §8 Absatz 2). Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises einschließlich des Bearbeitungshonorars nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 §8 Absatz 2).

Die Beauftragung der Leistungsphasen 2-9 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 6-9 besteht nicht.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTRNN0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/12/2021

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