Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing) Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geräte zur fotoptischen Poltervermessung (Leasing)
Zum Ende Februar 2022 laufen Leasingverträge über von ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts (nachfolgend: AG) verwendete Geräte für die fotooptische Holzvermessung aus.
Gegenstand des mit Wirkung ab 01.03.2022 neu abzuschließenden Vertrages ist es, dem AG die Hard- und Software für die fotooptische Vermessung von Holzstapeln (Polter) im Wald und auf Freiflächen (z.B. Lagerplätze oder Wiesen) incl. Datenaustauschmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Es werden 5 einsatzfähige Geräte benötigt, die für den vorgesehenen Einsatz nachweislich einzeln geeicht sein müssen. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr mit der Option auf maximal dreimalige Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. In den Folgejahren hat der Auftragnehmer ebenfalls bis zu 5 Geräte bereitzustellen. Darüber hinaus behält sich der AG während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Insbesondere werden die Leasing- und Servicebedingungen des Auftragnehmers Vertragsbestandteil und müssen dem Angebot beigefügt werden.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, wobei der niedrigste Angebotspreis ausschlaggebend ist.
Thüringen
- siehe II. 1. 4)
- näheres ist des Weiteren der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag betreffend alle 5 Geräte oder nur betreffend einzelne Geräte um ein weiteres Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption ist maximal dreimal möglich. Der Auftraggeber kann diese Option spätestens 3 Monate vor Vertragsende, d.h., jeweils bis zum 30.11. ausüben. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Der AG behält sich während der Gesamtlaufzeit des Vertrages ein einseitiges Optionsrecht für bis zu zwei Zusatzgeräte für unvorhergesehene Ereignisse vor, welche bei Bedarf abgerufen werden können und auf FM-Basis abzurechnen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen. Das Formblatt enthält die Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
- Die einzusetzenden Geräte benötigt, müssen nachweislich für den vorgesehenen Einsatz einzeln geeicht sein. Die Eichung muss gemäß des „Merkblatts für die Prüfung von Fotooptischen Messsystemen zur Holzvermessung" der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 30.04.2015 in einem deutschen Eichamt durchgeführt sein.
- Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Teilleistungen anzugeben sowie die jeweiligen Nachunternehmer zu benennen,
- Bietergemeinschaften haben im Angebotsformular die Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft anzugeben sowie die Gesamtschuldnerschaft zu erklären. In einer gesonderten Erklärung ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle darzulegen, wie die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Leistungserbringung tätig werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Frist für Bieterfragen: 05.01.2022, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.