Ostthüringennetz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 99096
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tmil/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beg.bahnland-bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nasa.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://zvnl.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Auerbach
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vogtlandauskunft.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ostthüringennetz
Erbringung von Schienenpersonennahverkehr – (SPNV) Leistungen im Ostthüringennetz
Los A
Ostthüringen, Nordwestsachsen, südliches Sachsen-Anhalt, Nordostbayern
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen auf den Strecken:
Los A / Betriebsstufe 1:
- RE 12 Leipzig – Gera – Saalfeld (KBS 550/555)
- RB 22 Leipzig – Gera – Saalfeld (KBS 550/555)
- RE/RB 13 Gera – Zeulenroda – Hof (KBS 546)
- RB 32 Saalfeld – Hockeroda – Bad Lobenstein – Blankenstein (KBS 557)
- RB 21 Erfurt – Weimar – Jena – Gera (KBS 565)
- RB 28 Jena Saalbf – Orlamünde – Pößneck unt Bf (KBS 559)
- optional: RB 76 Zeitz – Weißenfels (KBS 551)
mit einem Umfang von ca. 4,2 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr (inkl. Option)
Los A / Betriebsstufe 2:
- RE 12 Leipzig – Gera – Saalfeld (KBS 550/555)
- RB 22 Leipzig – Gera – Saalfeld (KBS 550/555)
- RE/RB 13 Gera – Zeulenroda – Hof (KBS 546)
- RB 32 Saalfeld – Hockeroda – Bad Lobenstein – Blankenstein (KBS 557)
- RB 28 Jena Saalbf – Orlamünde – Pößneck unt Bf (KBS 559)
- RB 4 Gera – Greiz – Weischlitz – Adorf (KBS541)
- optional: RB 76 Zeitz – Weißenfels (KBS 551)
mit einem Umfang von ca. 4,0 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr (inkl. Option)
Als Eventualposition ist die Linie RB 76 Zeitz - Weißenfels anzubieten.
Los B
Los B (beide Betriebsstufen):
- RB 26 (Apolda –) Weimar – Kranichfeld (KBS 579/580)
mit einem Umfang von ca. 0,4 Mio. Fahrplankilometern pro Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der künftige Auftragnehmer muss zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht benötigt wird. Der künftige Auftragnehmer muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Der Bieter hat deshalb mit seinem Angebot eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG oder einen Beleg dafür, dass diese Zulassung nach § 6f AEG nicht erforderlich ist, sowie eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG vorzulegen.
Alternativ kann der Bieter im Angebot darstellen, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die vorstehend genannten Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das / die für die Durchführung der fahr-planmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Des Weiteren hat der Bieter einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bieter niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf nicht vor dem 31.07.2021 datiert sein. Eine Kopie des „Aktuellen Abdrucks“ (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
§ 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation:
Der Freistaat Thüringen hat das Referat 37 des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr (TLBV), Schmidtstedter Straße 34, 99084 Erfurt, E-Mail: [gelöscht], mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Sämtliche Korrespondenz ist mit dem TLBV zu führen.
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bewerberinformationen über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) sowie von EVU die beabsichtigen, die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen samt erforderlicher Erlangung der Sicherheitsbescheinigung bis zur Betriebsaufnahme zu erlangen. Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://daiskomm.de/ mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Wenn und soweit die Ausschreibung zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinsichtlich der im Gebiet des Freistaats Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt zu erbringenden Verkehrsleistungen müssen die Bieter verschiedene Verpflichtungen nach dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge bzw. dem Landesvergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgeben. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99034
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]