Beschaffung einer NIR-Kamera inkl. Beleuchtungseinheit und Schaltschrank Referenznummer der Bekanntmachung: titv 07-03/2021 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer NIR-Kamera inkl. Beleuchtungseinheit und Schaltschrank
Beschaffung einer NIR-Kamera inkl. Beleuchtungseinheit und Schaltschrank
Greiz
Beschaffung einer NIR-Kamera inkl. Beleuchtungseinheit und Schaltschrank
Lieferung einschließlich Transport, Verpackung, Versicherung und Entladen am Sitzort der Vergabestelle (DPU Greiz)
- Das Liefermaß der gelieferten Maschine bzw. der einzelnen Maschinenelemente inklusive Transportverpackung darf jeweils die Maße (Breite/Höhe) 1,90 m * 2,20 m nicht überschreiten.
- Anlieferung nur mit LKW bis max. 7,5 Tonnen ohne Anhänger, absenkbare Ladebordwand
- Maschinentorso und Peripherie muss staplergerecht transportierbar sein
-Anschlagpunkte müssen ausgewiesen sein
Lieferadresse:
Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e. V., Zeulenrodaer Straße 42, 07973 Greiz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer NIR-Kamera inkl. Beleuchtungseinheit und Schaltschrank
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).