Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, Verwaltung und Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 194-2021-UHK-ZD-EU

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=427441
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=427441
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, Verwaltung und Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises

Referenznummer der Bekanntmachung: 194-2021-UHK-ZD-EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39830000 Reinigungsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, seine Verwaltung und Einrichtungen mit einem Vertragspartner je Los abzuschließen. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Der Bieter kann für ein Los oder beide Lose ein Angebot einreichen. Die Möglichkeit der Bestellung über einen Onlineshop ist eine zwingende Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.

Los 1: Schulen: Höchstwert 400.000 € netto

Los 2: Verwaltung und Einrichtungen: Höchstwert: 60.000 €

Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für nur ein Los
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schulen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39830000 Reinigungsmittel
33770000 Hygienepapier
39224000 Besen, Bürsten und sonstige Artikel verschiedener Art
19640000 Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

kreiseigene Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmitteln für die kreiseigenen Schulen. Belieferung 3 x jährlich (jeweils Januar, Mai, September)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

optional, stillschweigende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwaltung und Einrichtungen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39830000 Reinigungsmittel
33770000 Hygienepapier
39224000 Besen, Bürsten und sonstige Artikel verschiedener Art
19640000 Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Mühlhausen, Mühlhausen/OT Seebach, Nottertal-Heilinger Höhen/OT Obermehler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmitteln für die Verwaltung und drei Einrichtungen. Belieferung ca. alle 4 Wochen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

optional, stillschweigende Vertragsverlängerung um 12 weitere Monate. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Auszug aus dem Berufs- oder Gewerbe-/Handelsregister

b) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft*

c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB*

d) Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer

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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation*

b) Eigenerklärung dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt*

c) Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3.000.000 € Deckungssumme bei Personenschäden sowie 500.000 € bei Sachschäden und 250.000 € Vermögensschäden je Schadensfall oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht: eine Eigenerklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum Vertragsbeginn einzureichen)

Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen!

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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Nachweis Onlineshop

Es ist ein Nachweis (z. B. Angabe der Internetadresse) einzureichen, dass eine Bestellung über einen Onlineshop möglich. Die Mindestanforderungen an den Onlineshop (Punkt 4 Leistungsbeschreibung) müssen erfüllt werden.

auf gesonderte Aufforderung: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist ein Testzugang einzurichten, damit die Erfüllung der Mindestanforderungen (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 4) geprüft werden kann.

b) Nachweis Statistik

Es ist ein Nachweis (z. B. durch Angabe der Internetadresse, Sreenshot) einzureichen, dass eine Auswertung mit den Anforderungen des Auftraggebers (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 5) entweder über den Onlineshop möglich ist oder auf Aufforderung (2x jährlich) übersandt wird.

c) Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit Angabe des Auftragswerts, Erbringungszeitpunkt, Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners + Kontaktdaten

vergleichbar sind Leistungen über die Lieferung von Hygiene- oder Reinigungsartikeln mit einem Auftragswert von mind. 150.000 € brutto je Referenz

d) Nachweis Umweltmanagement

Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagements optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut z. B. durch Zertifikat EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig.

e) Datenblatt/Produktbeschreibung

Zu den farbig gekennzeichneten Produkten im Preisblatt (Los) ist ein/e Daten-blatt/Beschreibung mit mindestens Produktbezeichnung/-angaben, Hersteller, entsprechende Gütezeichen (Umweltzeichen) zur Prüfung der Mindestanforderungen einzureichen.

Die Anforderungen des entsprechenden Umweltzeichens müssen erfüllt werden. Gleichwertige Gütezeichen werden zugelassen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Gütezeichens gleichwertig sind. Gab es nachweislich keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so muss jedes einzelne Kriterium des Umweltzeichens durch andere geeignete Belege (z. B. Herstellererklärungen) nachgewiesen werden.

auf gesonderte Aufforderung: Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Aufforderung Datenblätter/Produktbeschreibungen zur Prüfung der Mindestanforderungen einzureichen, sofern eine Prüfung der/s Artikel/s via Internet nicht möglich ist.

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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bedingungen für die Ausführung des Auftrages gem. § 129 GWB:

Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).

Gemäß §12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

vom Bestbieter einzureichen:

- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)

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bei Einsatz von Nachunternehmen zusätzlich:

- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)

- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/01/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angebote können nur in elektronischer Form über die E-Vergabe-Plattform eingereicht werden. Angebote, die per Post, Telefax oder E-Mail eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.

Die Kommunikation erfolgt ebenfalls ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/12/2021

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