Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, Verwaltung und Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 194-2021-UHK-ZD-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://unstrut-hainich-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, Verwaltung und Einrichtungen des Unstrut-Hainich-Kreises
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Schulen, seine Verwaltung und Einrichtungen mit einem Vertragspartner je Los abzuschließen. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Der Bieter kann für ein Los oder beide Lose ein Angebot einreichen. Die Möglichkeit der Bestellung über einen Onlineshop ist eine zwingende Voraussetzung für einen Vertragsabschluss.
Los 1: Schulen: Höchstwert 400.000 € netto
Los 2: Verwaltung und Einrichtungen: Höchstwert: 60.000 €
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.
Schulen
kreiseigene Schulen im Unstrut-Hainich-Kreis
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmitteln für die kreiseigenen Schulen. Belieferung 3 x jährlich (jeweils Januar, Mai, September)
optional, stillschweigende Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.
Verwaltung und Einrichtungen
Mühlhausen, Mühlhausen/OT Seebach, Nottertal-Heilinger Höhen/OT Obermehler
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmitteln für die Verwaltung und drei Einrichtungen. Belieferung ca. alle 4 Wochen.
optional, stillschweigende Vertragsverlängerung um 12 weitere Monate. Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für beide Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Berufs- oder Gewerbe-/Handelsregister
b) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft*
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB*
d) Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation*
b) Eigenerklärung dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt*
c) Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate zum Schlusstermin der Angebotsabgabe) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens 3.000.000 € Deckungssumme bei Personenschäden sowie 500.000 € bei Sachschäden und 250.000 € Vermögensschäden je Schadensfall oder wenn diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht wie gefordert besteht: eine Eigenerklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird sowie eine Bestätigung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bereit ist (Versicherungspolice in Kopie ist bis zum Vertragsbeginn einzureichen)
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen zur Versicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen!
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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Nachweis Onlineshop
Es ist ein Nachweis (z. B. Angabe der Internetadresse) einzureichen, dass eine Bestellung über einen Onlineshop möglich. Die Mindestanforderungen an den Onlineshop (Punkt 4 Leistungsbeschreibung) müssen erfüllt werden.
auf gesonderte Aufforderung: Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist ein Testzugang einzurichten, damit die Erfüllung der Mindestanforderungen (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 4) geprüft werden kann.
b) Nachweis Statistik
Es ist ein Nachweis (z. B. durch Angabe der Internetadresse, Sreenshot) einzureichen, dass eine Auswertung mit den Anforderungen des Auftraggebers (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 5) entweder über den Onlineshop möglich ist oder auf Aufforderung (2x jährlich) übersandt wird.
c) Vorlage von zwei vergleichbaren Referenzen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit Angabe des Auftragswerts, Erbringungszeitpunkt, Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners + Kontaktdaten
vergleichbar sind Leistungen über die Lieferung von Hygiene- oder Reinigungsartikeln mit einem Auftragswert von mind. 150.000 € brutto je Referenz
d) Nachweis Umweltmanagement
Erklärung wie der Auftragnehmer die ökologischen und sozialen Auswirkungen seiner Leistungen auf Basis eines Umweltmanagements optimiert. Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut z. B. durch Zertifikat EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig.
e) Datenblatt/Produktbeschreibung
Zu den farbig gekennzeichneten Produkten im Preisblatt (Los) ist ein/e Daten-blatt/Beschreibung mit mindestens Produktbezeichnung/-angaben, Hersteller, entsprechende Gütezeichen (Umweltzeichen) zur Prüfung der Mindestanforderungen einzureichen.
Die Anforderungen des entsprechenden Umweltzeichens müssen erfüllt werden. Gleichwertige Gütezeichen werden zugelassen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen des Gütezeichens gleichwertig sind. Gab es nachweislich keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so muss jedes einzelne Kriterium des Umweltzeichens durch andere geeignete Belege (z. B. Herstellererklärungen) nachgewiesen werden.
auf gesonderte Aufforderung: Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Aufforderung Datenblätter/Produktbeschreibungen zur Prüfung der Mindestanforderungen einzureichen, sofern eine Prüfung der/s Artikel/s via Internet nicht möglich ist.
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*Nichtpräqualifizierte Unternehmen können die beigefügte Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) nutzen. Als vorläufiger Nachweis gilt ebenso eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen/Nachweise/Zertifikate/EEE auch für diese abzugeben. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.Bei Bescheinigungen/Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrages gem. § 129 GWB:
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Gemäß §12a ThürVgG sind die nach diesem Gesetz verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Der Bestbieter hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorzulegen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
vom Bestbieter einzureichen:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG (Nachunternehmereinsatz), § 17 ThürVgG (Kontrollen), § 18 ThürVgG (Sanktionen)
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bei Einsatz von Nachunternehmen zusätzlich:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur in elektronischer Form über die E-Vergabe-Plattform eingereicht werden. Angebote, die per Post, Telefax oder E-Mail eingereicht werden, müssen ausgeschlossen werden.
Die Kommunikation erfolgt ebenfalls ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]9
Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.