Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 04 - Objektplanung Stützmauer
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenburg
NUTS-Code: DEG0M Altenburger Land
Postleitzahl: 04600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altenburg.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 04 - Objektplanung Stützmauer
Baunebenleistungen für die Baumaßnahme Sanierung d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel Spielewelt - Los 04 - Objektplanung Ingenieurbauwerke - Stützmauer
Objektplanung Ingenieurbauwerke - Stützmauer
Planungsobjekt: Gerhard-Altenbourg-Straße 3 (Josephinum), 04600 Altenburg
Der Auftrag umfasst Planungsleistungen, Leistungen aus dem Leistungsbild Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke (Leistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 43 i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2021) für die Stützmauer für das Bauvorhaben Instandsetzung / Modernisierung / Umbau (Sanierung) d. Objektes G.-Altenbourg-Str. 3 (Josephinum), 04600 Altenburg, Nutzungsziel SPIELEWELT.
In Altenburg hat die Produktion von Spielkarten über 500 Jahre Tradition. 1813 wurde im Altenburger Land Skat erfunden, noch heute ist Altenburg als Skatstadt bundesweit bekannt und seit 1923 ist im Residenzschloss Altenburg das Spielkartenmuseum beheimatet.
Spielen ist ein Grundphänomen des Menschen. Aber auch Tiere spielen und Wissenschaftler haben dokumentiert, wie die Natur spielt. Jedes Kind lernt seine Umwelt spielend kennen, begreift im wahrsten Sinne die Dinge der Welt im Spiel. Das Spiel ist die Methode, mit der wir Menschen Kultur entwickeln und gestalten.
Mit dem Spiel des „Als Ob“, mit der Phantasie und Fiktion können wir uns Dinge vorstellen, die es gar nicht gibt und damit Systeme und Gesellschaften schaffen, die uns helfen und nützlich sind.
In Altenburg soll zur Erklärung, Vermittlung, Nutzung und Erleben des komplexen Phänomens „Spielen“ in dem 1841 erbauten ehemaligen Schul- und Parlamentsgebäude, dem Josephinum, die SPIELEWELT entstehen. Es sollen zum einen Erlebnisbereiche entstehen, die die Faszination des Spiels erlebbar machen,
die Entwicklungsgeschichte des Spielens spielerisch aufzeigen und zum anderen das Spiel als Methode zur Lösung von Konflikten sowie Herausforderungen in Form eines „Game Science Centers“ mit der Funktion eines zukunftsorientierten, auf Veränderung zielenden Innovation-Labs beschreiben und erklären.
Hinsichtlich der geplanten Beauftragung wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen. Zusätzlich zu der hier relevanten Leistung werden parallel weitere Lose ausgeschrieben. In den Vergabeunterlagen befindet sich eine entsprechende Übersicht.
Grundsätzlich besteht das Ziel, die Leistungsphasen 1 bis 9 mit dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens ermittelten Auftragnehmer zu realisieren. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Zunächst sollen nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen ist abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten des Projektes. Die Finanzierung weiterer Planungsleistungen ist noch nicht gesichert. Es ist beabsichtigt, dem Auftragnehmer keinen Anspruch auf Übertragung der weiteren Planungsleistungen an ihn einzuräumen. Des Weiteren ist vorgesehen, den Auftragnehmer befristet zu verpflichten, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) allgemeine Angaben und Erklärungen (u. a. Unternehmensgegenstand, einschlägiges Berufs-/ Handelsregister mit späterer Vorlage des Nachweises, Eigenerklärungen zu den §§ 123 u. 124 GWB,
zu Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, zur gewerbsmäßigen Tätigkeit, des Weiteren bei Bietergemeinschaften und vorgesehener Mitwirkung Dritter (Unterauftragnehmer, Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, gemäß §§ 36 u. 47 VgV): Beschreibung Leistungsverteilung, Verpflichtungserklärungen); Benennung, Angaben, Erklärungen und Nachweisvorlage von Unterauftragnehmern und Unternehmen, die im Rahmen der Eignungsleihe Kapazitäten zur Verfügung stellen sollen, mit Angebotseinreichung möglich, ansonsten bei Bedarf später 2.) Juristische Personen, die die Voraussetzung nach § 75 Abs. 3 VgV erfüllen, sind zugelassen.
weitere Details: siehe III.1.3) sowie Auftrags-/Vergabeunterlagen
1.) Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, Nachweisvorlage nur vom zukünftigen Auftragnehmer vor der Zuschlagserteilung erforderlich (Details siehe Bogen Bietererklärungen) 2.) Eigenerklärungen / Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahresgesamtumsätze, Jahresumsätze im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke)
Mindestdeckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
A.) Anforderungen an die Referenzprojekte:
Für den Bieter / die Bietergemeinschaft, den vorgesehenen Projektleiter sowie seinen Stellvertreter sind Angaben und Erklärungen zu Referenzprojekten den Bereich Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke (Leistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 43 i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2021 oder gleichwertig) betreffend vorzulegen (je zwei Verschiedene). Es ist möglich, ein Referenzprojekt mehrfach zu nennen. - Die Optionen bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail im Bogen Bieterklärungen beschrieben. Zeitliche Begrenzung der Referenzprojekte: Bauausführungsende im Zeitraum Januar 2011 bis Ablauf der Angebotsfrist.
Die einzelnen Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind im Bogen Bieterklärungen beschrieben.
B) Anforderungen an das Projektteam und fachliche Qualifikation Projektteam / Für das Projektteam gelten folgende Mindestanforderungen:
- mindestens 2 Projektteammitglieder, davon der Projektleiter, sein Stellvertreter mit erfolgreich abgeschlossenem Studium auf dem Gebiet Bauingenieurwesen oder in der Architektur oder fachlich gleichwertig, alle Projektteammitglieder besitzen Berufsqualifikationen, die sie zu Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke Stützmauern / Stützwände befähigen (z. B. einschlägig fachkundige Ingenieure, Techniker, technische Zeichner), der Projektleiter und sein Stellvertreter sind Projektteammitglieder;
- der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mindestens 2 Jahre Berufserfahrungen bei der Objektplanung von Ingenieurbauwerken Stützmauern / Stützwände besitzen;
- dem Projektteam muss mindestens 1 Person angehören, die nach § 64 ThürBO bauvorlageberechtigt ist;
Geforderte Angaben und Eignungsnachweise Projektleiter und stellvertretender Projektleiter:
Name, Qualifikation und Fachrichtung der Ausbildung, Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren, Bauvorlageberechtigung, Qualifikationsnachweis (z. B. Diplomurkunde) sowie, wenn gegeben, Nachweis(e) der Eintragung(en) bei der Architekten-/Ingenieurkammer, einschließlich, wenn gegeben, Bauvorlageberechtigungsnachweis Geforderte Angaben und Eignungsnachweise von den weiteren Projektteammitgliedern:
Name, Qualifikation und Fachrichtung der Ausbildung, Unternehmen, Berufserfahrung in Jahren, Bauvorlageberechtigung, wenn gegeben, Bauvorlagenberechtigungsnachweis, und, sofern nicht bereits durch Projektleitung erfüllt // Gleichwertige Qualifikationen i. S. d. § 75 VgV sind zugelassen. Die fachliche Gleichwertigkeit ist zu erläutern. -
Die Möglichkeiten bezüglich §§ 36, 47 VgV werden im Detail im Bogen Bietererklärungen beschrieben.
C) technische Anforderungen etc.
Eigenerklärungen vom Bieter / von der Bietergemeinschaft zur Kosten-, Termin- und Qualitätssicherung, technischen Ausrüstung // Hinsichtlich der weiteren Details wird auf den Bogen Bietererklärungen verwiesen.
siehe vorstehend sowie Mindestanforderung ist, dass der Bieter, bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gewerbsmäßig Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke (Leistungen gemäß Teil 3 Abschnitt 1, § 43 i. V. m. Anlage 12 Nr. 12.1 HOAI 2021 oder gleichwertig) erbringt.
Durch den Bestbieter sind auf Anforderung vor der Zuschlagserteilung folgende Unterlagen zu erbringen:
Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG),
Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG), Verpflichtungen nach -
§ 12 und § 15 ThürVgG – Nachunternehmereinsatz, - § 17 ThürVgG – Kontrollen, - § 18 ThürVgG - Sanktionen,
bei vorgesehener Mitwirkung von Unterauftragnehmern: Verpflichtungen der/des Nachunternehmen/s zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).
Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann.
Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]