Gebäude- und Tragwerksplanung für die Sanierung „Rathaus Artern“ 3. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Artern
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 06556
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.artern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Tragwerksplanung für die Sanierung „Rathaus Artern“ 3. BA
Das Rathaus der Stadt Artern wurde 1905/1906 im neobarocken Stil erbaut. In den Jahren 1992/1993 wurden bereits in 2 Bauabschnitten Sanierungsarbeiten durchgeführt. Unter Berücksichtigung der funktionalen und räumlichen Anforderungen an das Gebäude wurde im Rahmen einer geplanten Gesamtsanierung im Jahr 2007 eine Bestands- und Schadensanalyse erarbeitet. Ausgehend von dieser Analyse wurden bereits Teilleistungen umgesetzt bzw. kommen noch neue Leistungen hinzu.
Insgesamt entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes, zeitgemäßes Verwaltungsgebäude. Hinsichtlich der Bausubstanz sind bei Teilen der Holzkonstruktionen teilweise erhebliche Bauschäden (Fäulnisschäden etc.) zu verzeichnen.
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist deshalb zu sanieren. In diesem Zuge ist u.a. auch ein barrierefreier Ausbau in Form eines rollstuhlgerechten Aufzuges vorgesehen.
Artern, DE
Zu erbringen sind Planungsleistungen in Bezug auf die HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung – Abschnitt 1 (Gebäude) und Teil 4 Fachplanung - Abschnitt 1 (Tragwerksplanung) jeweils für alle Leistungsphasen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude- und Tragwerksplanung für die Sanierung „Rathaus Artern“ 3. BA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Postleitzahl: 07549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfsbelehrung gem. GWB § 160 Abs. 3 Nr. 4. Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bewerber mit, dass er seiner Rüge nicht abhilft, muss der Bewerber oder Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers die Vergabekammer anrufen. Anderenfalls kann er die entsprechende Rüge im Verfahren nicht mehr geltend machen.