WW04 Großzöbern Erneuerung Wasserwerk, Los3 EMSR sowie bauliche Instandsetzung Achse A bis C Referenznummer der Bekanntmachung: 380000884
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zweckverband-fernwasser-suedsachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
WW04 Großzöbern Erneuerung Wasserwerk, Los3 EMSR sowie bauliche Instandsetzung Achse A bis C
LOS EMSR:
Komplette EMSR-, AUT- ,PLT-, NW-Leistungen zur Generalüberholung eines bestehenden Wasserwerkes.
U.a. mit Neuerrichtung Niederspannungshauptverteilungen, Unterverteilungen ,Umbauten/Neubauten Objektinstallation, Neuerrichtung kompletter Automatisierungstechnik SIMATIC und Netzwerktechnik in Hard- und Software; Neuerrichtung Prozessleitsystem Siemens WinCC in Hard- und Software in vollvirtualisierter Server-Client-Architektur; Einhaltung aller Vorgaben bei Automatisierungstechnik, Netzwerktechnik und Prozessleittechnik gemäß BSIG/IT-SiGe2.0 für kritische Infrastrukturen in Deutschland;
Integration in die vorhandene Administrationsumgebung und das vorhandene zentrale Prozessdatenarchivierungssystem ACRON;
Für Anpassungen an Bestandsanwendersoftware existiert ein laufender Wartungsvertrag mit einer Firma, welche die Leistungen zu erbringen hat. Darüber hinaus sind diverse Programmierarbeiten, z.Bsp. an Netzwerkkomponenten, aufgrund der gesetzlichen Einordnung des AG als kritische Infrastruktur durch ISO27001 zertifizierte Fachfirmen zwingend zu erbringen.
Die Bauzeit beträgt 4 Jahre in enger Abhängigkeit zu anderen Gewerken (vielfältige parallele Hoch- und Tiefbauleistungen sowie Ausrüstungsleistungen im gleichen Wasserwerk), mit welchen sich intensiv koordiniert werden muss. Mehrfache Unterbrechungen der Leistungserbringung sind notwendig.
Der laufende Wasserwerksbetrieb muss dabei immer aufrechterhalten werden.
LOS bauliche Instandsetzung:
bauliche Instandsetzung der vorhandenen Filterhalle Achse A bis C; Abbruch, Malerarbeiten, Betonsanierung; Fliesenarbeiten,
weitere Details siehe unter Punkt 2.2.4
EMSR
Großzöbern, DE
Komplette EMSR-, AUT- ,PLT-, NW-Leistungen zur Generalüberholung eines bestehenden Wasserwerkes.
U.a. mit Neuerrichtung Niederspannungshauptverteilungen, Unterverteilungen ,Umbauten/Neubauten Objektinstallation, Neuerrichtung kompletter Automatisierungstechnik SIMATIC und Netzwerktechnik in Hard- und Software; Neuerrichtung Prozessleitsystem Siemens WinCC in Hard- und Software in vollvirtualisierter Server-Client-Architektur; Einhaltung aller Vorgaben bei Automatisierungstechnik, Netzwerktechnik und Prozessleittechnik gemäß BSIG/IT-SiGe2.0 für kritische Infrastrukturen in Deutschland;
Integration in die vorhandene Administrationsumgebung und das vorhandene zentrale Prozessdatenarchivierungssystem ACRON;
Für Anpassungen an Bestandsanwendersoftware existiert ein laufender Wartungsvertrag mit einer Firma, welche die Leistungen zu erbringen hat. Darüber hinaus sind diverse Programmierarbeiten, z.Bsp. an Netzwerkkomponenten, aufgrund der gesetzlichen Einordnung des AG als kritische Infrastruktur durch ISO27001 zertifizierte Fachfirmen zwingend zu erbringen.
Die Bauzeit beträgt 4 Jahre in enger Abhängigkeit zu anderen Gewerken (vielfältige parallele Hoch- und Tiefbauleistungen sowie Ausrüstungsleistungen im gleichen Wasserwerk), mit welchen sich intensiv koordiniert werden muss. Mehrfache Unterbrechungen der Leistungserbringung sind notwendig.
Der laufende Wasserwerksbetrieb muss dabei immer aufrechterhalten werden.
bauliche Instandsetzung Achse A bis C
Großzöbern, DE
bauliche Instandsetzung der vorhandenen Filterhalle Achse A bis C; Abbruch, Malerarbeiten, Betonsanierung; Fliesenarbeiten,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß in den Vergabeunterlagen enthaltenem Formblatt KEV 179 zu erbringen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Weiterhin ist auf Verlangen der Vergabestelle ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbar beizubringen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein.
Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben dem Angebot beizulegen:
Auftragnehmererklärung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen gemäß beiliegendem Formblatt;
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß in den Vergabeunterlagen enthaltenem Formblatt KEV 179 zu erbringen. Auf Verlangen, einschl. Freistellungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt oder
vergleichbar, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine Eigenerklärung zur Eignung gemäß in den Vergabeunterlagen enthaltenem Formblatt KEV 179 zu erbringen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Zusätzlich für Los 1 EMSR:
Zusätzlich ist ein Nachweis über einen vorhanden Arbeitsplatz zur Schaltplanerstellung mit der Software "EPLAN Electric P8" mittels Zertifikat beizulegen.
Sicherheiten mittels Bürgschaften gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Chemnitz, Theresenstraße 13
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).