Medialeistungen Offline Referenznummer der Bekanntmachung: VOL2021- 0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Suhl
NUTS-Code: DEG04 Suhl, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 98528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lotto-thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medialeistungen Offline
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den klassischen Medien (Print, Funk, OOH und TV) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Die TSL sucht im Wege der Neuvergabe eine offline Mediaagentur für die nächsten max. 4 Jahre zur Platzierung der Werbung für die von der TSL durchgeführten Lotterien und Wetten im Rahmen der gesetzlichen Restriktionen der Werbung für Glücksspiel. Neben der Platzierung der Werbung in den klassischen Medien (Print, Funk, OOH und TV) ist die Mediaagentur auch für die Abwicklung und Beauftragung von Werbe- und Medienkooperationen mit Medien, Institutionen, Vereinen, Verbänden zuständig, sofern die TSL dafür nicht Sponsoring- oder Kooperationsverträge abgeschlossen hat. Die gesuchte Agentur soll auf Erfahrungen in den Bereichen Markeneinführung, Produkt-(Re-)Launches und Markenentwicklung in regulierten Märkten verweisen können und in der Lage sein, das Marketing der TSL zielgruppengenau in allen Medien umzusetzen und konzeptionell weiterzuentwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medialeistungen Offline
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/inneres/vergabekammer_vergabeangelegenheiten/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessier-tes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der TSL zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der TSL geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die TSL dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Thüringen (Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaates Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Referatsleiter: Herr Axel Scheid, Telefon: +49 (0) 361/ 57332-1254, Telefax: +49 (0) 361/ 57332-1059, E-Mail: [gelöscht]) zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zu-schlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die TSL geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die TSL.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 5 und 6 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.