Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen leistungsberechtigen Frauen und Müttern für den Arbeitsmarkt - Projekt „E.L.A.N.“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/45ind/Ü25-1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen leistungsberechtigen Frauen und Müttern für den Arbeitsmarkt - Projekt „E.L.A.N.“
Leistungsgegenstand ist die Beauftragung Dritter (im Folgenden: Auftragnehmer) mit der Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs.1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III im Auftrag der Stadt Jena.
Die Stadt Jena ist ein zugelassener kommunaler Träger nach § 6a SGB II. Die Erfüllung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde dem Jobcenter der Stadt Jena, - jenarbeit - (im Folgenden: Auftraggeber) übertragen.
Die Umsetzung der Maßnahme und Zusteuerung von Teilnehmerinnen erfolgt in Kooperation zwischen dem Jobcenter des Saale-Holzland-Kreises und jenarbeit.
Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung vorhandener Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmerinnen. Weitere Bestandteile sind die Schaffung des Zugangs zu Beschäftigung sowie die Gestaltung realistischer sowie nachhaltiger Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung gem. § 19 Abs. 3 des Gesetztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtung nach §§ 12 und 15 ThürVgG- Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG- Kontrollen, § 18 ThürVgG- Sanktionen
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Weimar
Land: Deutschland