Neubau der Karlbrücke über die Weiße Elster (III/23) in der Industriestraße in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: FMB_P177
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Karlbrücke über die Weiße Elster (III/23) in der Industriestraße in Leipzig
Die Karlbrücke überführt die Industriestraße als wichtige Verkehrsverbindung zwischen den Wohnquartieren Leipzig-Schleußig und dem Wohn- und Gewerbestandort Leipzig-Plagwitz über die weiße Elster. Sie verknüpft die sich entwickelnden Wohnquartiere mit dem Streckennetz des schienengebundenen Öffentlichen Personen Nahverkehr.
Das Bauwerk, eine Ziegelgewölbebrücke bestehend aus 3 Feldern, stammt aus dem Jahr 1900 und wird durch erhebliche Verschleißschäden und Materialermüdung infolge der über 100-jährigen Nutzungszeit bestimmt. Die Gesamtstützweite beträgt ca. 33m, die Breite zwischen den Geländern ca. 11m. Die Instandsetzung der Brücke ist auf Grund des Schadensumfanges und des eingetretenen Materialverschleißes wirtschaftlich nicht vertretbar, deshalb ist ein Neubau zwingend erforderlich.
Die Errichtung des Ersatzneubaus ist unter Vollsperrung vorgesehen. Während des Baus ist eine Umfahrung/Umgehung des Baubereiches mittels Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr vorzusehen. Die Planung der aus der Vollsperrung resultierenden bauzeitlichen Verkehrsführung für MIV, ÖPNV ist nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Mit der Bauausführung soll voraussichtlich im 3./4. Quartal 2023 begonnen werden.
Der Stadt Leipzig liegt für den geplanten Ersatzneubau bereits ein Entwurfsplanung zur Objekt- und Tragwerksplanung vor. Diese Planunterlage lag den Ausschreibungsunterlagen bei und ist ab HOAI Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zur Leistungsphase 8 (Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) fortzuführen.
Hiermit wird informiert, dass die Vergabe der Planungsleistungen nun erfolgt ist.
Leipzig, DE
Es wurden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen vergeben:
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 LP 4+5,
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 LP 4+5.
Es werden die folgenden Planungs- und Ingenieurleistungen in einer zweiten Stufe vergeben:
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI §43 ab LP 6 bis LP 8,
- Grundleistungen und besondere Leistungen zur Tragwerksplanung gemäß HOAI §51 ab LP 6 bis LP 8.
Bei sämtlichen optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zugunsten des Auftraggebers. Die Ausübung der Optionen macht der Auftraggeber von folgenden Voraussetzungen im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB abhängig: Die von den Auftragnehmern ermittelten Kosten liegen innerhalb des Budgets des Auftraggebers, der Auftraggeber entscheidet sich, das Bauvorhaben zu realisieren, der Auftraggeber erhält Fördermittel in einem Umfang, dass die Finanzierung des Projekts sichergestellt ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen erfüllt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau der Karlbrücke über die Weiße Elster (III/23) in der Industriestraße in Leipzig
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Das Vergabeverfahren wurde durch das Leipziger Ingenieurbüro Funke Management + Bauberatung (Tel.: 0341-4792556) betreut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).