Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6), Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena, Standort Engelplatz/Neugasse, 07743 Jena Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 190-389459
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kij.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6), Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena, Standort Engelplatz/Neugasse, 07743 Jena
Fachplanung für Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 4,5,6), Neubau Bibliothek und Bürgerservice Jena, Standort Engelplatz/Neugasse, 07743 Jena
Engelplatz/Neugasse
07743 Jena
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9, Neubau Bibliothek und Bürgerservice der Stadt Jena.
Mithilfe von Investitionszuschüssen aus Mitteln des ,,Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) 2014 - 2020, EFRE Programm-IP 5.1.1.1.1./9b
Vorhabensnummer: 0142/2020
Bewilligungsnummer/n: 9161-6003/20
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ingenieurleistung (Fachplanung Elektroinstallation)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stufenweise zu beauftragende Ingenieurleistungen gemäß § 53 HOAI Anlagengruppe 4,5 und 6 sowie § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 (Fachplanung für technische Ausrüstung) für die Leistungsphasen 1-9.
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Erhöhung des Auftragswertes durch zusätzlich notwendige Planungsleistungen für Elektroarbeiten, insbesondere zusätzliche Planungsleistung von Elektroinstallation in Deckenspiegeln, Zusätzliche Lichtplanungsleistungen, zusätzliche Planung von Elektroleistungen für Warmwasser, Medientechnik und Verdunklungsanlagen, daher zusätzliche Leerrohrplanung, insgesamt ergeben sind Nachträge in Höhe von 101.624,66,€ (ohne Mehrwertsteuer),
Nachgezogene Ausstattungsplanung, zusätzliche Blendschutzanlagen Gebäudeostseite wurden im Ergebnis der Besonnungsstudie im Zuge der Ausführungsplanung notwendig, auf Grund Corona-Epedemie wurden alle Waschtische mit Warmwasser ausgestattet.
Mit Bezug auf § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB können die erforderlichen Änderungen bzw. zusätzlichen Planungsleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, nicht durch einen anderen AN ausgeführt werden, da der Auftragnehmer die gesamte Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik des Gebäudes plant. Die Leistungen sind nur integriert in dem Gesamtplanungsauftrag Elektro zu erbringen. Das Eingreifen in das planerische Werk durch einen weiteren AN würde zum Haftungsverlust führen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann somit sowohl aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen oder wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Im Zuge der Ausstattungsplanung ergab sich die Notwendigkeit von Anpassungen von Planungsleistungen für Starkstrom-, Schwachstrom- und Fördertechnik. Eine Anpassung der Planungszeiträume war wegen der Einhaltung des Bauablaufes nicht möglich. Bezugnehmend auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wurde die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Aufgrund der Änderung kommt es nicht zur Veränderung des Gesamtcharakters des Auftrages. Dies trifft ebenso auf die Anpassung der Planung auf Grund der Corona-Epedemie zu.