Oxford Nanopore Technologies Sequenzierungsplattform /Geräte- und Verbrauchsmittelbeschaffung GridION Sequenzer

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Oxford Nanopore Technologies Sequenzierungsplattform /Geräte- und Verbrauchsmittelbeschaffung GridION Sequenzer

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Bekämpfung der SarsCoV -Pandemie wird seit Februar 2021 die Gerätemiete und die Beschaffung notwendiger Verbrauchsmittel für einen GridION Sequenzer der Oxford Nanopore Technologies, Oxford UK durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung gefördert und die SarsCoV-2 Sequenzierung über die Kassenärztliche Vereinigung KV vergütet.

Die Notwendigkeit zur Fortsetzung der SarsCoV-2 Sequenzierung besteht pandemiebedingt weiter, sodass der Projektträger VDI Mittel zur Gerätebeschaffung zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus sind weitere Forschungsaktivitäten im Rahmen des bereits genehmigten Forschungsprojektes LPI mit diesem Gerätesystem vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33100000 Medizinische Geräte
33696500 Laborreagenzien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Notwendigkeit zur Fortsetzung der SarsCoV-2 Sequenzierung besteht pandemiebedingt weiter, sodass der Projektträger VDI Mittel zur Gerätebeschaffung zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus sind weitere Forschungsaktivitäten im Rahmen des bereits genehmigten For-schungsprojektes LPI mit diesem Gerätesystem vorgesehen.

Mittels der Nanopore Technologie kann die mRNA direkt sequenziert werden, was das Hauptaugenmerkmal der im LPI zu etablierten Plattformen sein soll. Außerdem ist diese Technologie mit dem MinIon portabel. So könne auch Studien zu Nutzung dieser Technolo-gien als Vor-Ort-Diagnostik durchgeführt werden. Hier ist bereits eine Studie in Zusammenar-beit mit dem Plazentalabor in Bearbeitung. Das IIMK hat bereits die MinIon Technologie im Labor etabliert und entsprechende Algorithmen für die Datenprozessierung und Auswertung erarbeitet und erprobt. Das GridIon Gerät ist mit diesen bioinformatischen Pipelines vollstän-dig kompatibel. Hierbei ist festzuhalten, dass die erzeugten Daten nicht beliebig austauschbar und nutzbar in solchen Pipelines sind. Die GridIon stellt eine Erweiterung der Sequenzie-rungskapazität der bereits im IIMK-Labor etablierten und breit genutzten (auch in der Corona-diagnostik, mikrobiologischen Diagnostik und Hygiene) Sequenzierungsplattform dar.

Gegenstand des Vergabeverfahren ist damit die Geräteübernahme des Mietgerätes in den Bestand des UKJ und der Abschluss eines Rahmenvertrages über die notwendigen, nur vom Gerätehersteller Oxford Nanopore Technologies, Oxford UK zu beziehenden Verbrauchsmittel.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vertrag kann verlängert werden

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Die ONT Plattform erkennt auch die in der Pore befindliche DNA anhand eines Echtzeit-Abgleiches gegen eine Referenzdatenbank und entscheidet eigenständig, ob dieses DNA-Fragment weiter sequenziert wird oder ob die Pore Umgepolt wird und die DNA wieder entfernt wird (Depletion/Enrichment). Das ermöglicht eine Selektive und damit deutlich sensitive Sequenzierung z.B. vom Mikrobiomen in humanen Proben bei gleichzeitiger Reduktion der Humanen-Genomsequenzen.

Mittels der Nanopore Technologie kann die mRNA direkt sequenziert werden, was das Hauptaugenmerkmal der im LPI zu etablierten Plattformen sein soll. Außerdem ist diese Technologie mit dem MinIon portabel. So könne auch Studien zu Nutzung dieser Technologien als Vor-Ort-Diagnostik durchgeführt werden. Hier ist bereits eine Studie in Zusammenarbeit mit dem Plazentalabor am Laufen. Das IIMK hat bereits die MinIon Technologie im Labor etabliert und entsprechende Algorithmen für die Datenprozessierung und Auswertung erarbeitet und erprobt. Das GridIon Gerät ist mit diesen bioinformatischen Pipelines vollständig kompatibel. Hier muss man verstehen, dass die erzeugten Daten nicht beliebig austauschbar und nutzbar in solchen Pipelines sind. Die GridIon stellt eine Erweiterung der Sequenzierungskapazität der bereits im IIMK-Labor etablierten und breit genutzten (auch in der Coronadiagnostik, mikrobiologischen Diagnostik und Hygiene) Sequenzierungspalform dar.

Diese Plattform funktioniert aber nur mit der entsprechend auf die Nanoporen abgestimmten Chemie und Probenvorbereitung sowie den speziellen Flowcells. Die Flowcelles sind das Herzstück der Technologie, dann sie beinhalten die Nanoporen selbst. Die Flowcells könne und werden auch mehr als einmal verwendet, was die Kosten wieder reduzieren hilft, aber es handelt sich um biologische Systeme, die irgendwann einfach absterben. Daher sind die Flowcells als Verbrauchsmaterial eingestuft. Zusätzlich werden spezielle Adaptoren und Barcodes an die zu sequenzierende DNA anligiert, die der Erkennung durch die Pore dienen und der IP unterliegen. Darum sind einige Bestandteile der Verbrauchsmaterialien nicht beliebig austauschbar. Als Berechnungsgrundlage, muss aber auch berücksichtigt werden, dass die Reagenzien und Flowcells für mehr als ein Experiment ausreichen und je nach dem welches Flowcell-bundle abgeschlossen wurde, der Preis der Flowcells deutlich variiert.

Die Alleinstellungsmerkmale der ONT können damit wie folgt zusammengefasst werden:

1. Ein Long-Read Sequenzer, das in der Lage besonders lange DNA Berieche zu sequenzieren (bis 1 Mb)

2. Single-Molekül-Erkennung, d.h. jede Pore wird einzeln angesteuert und kontrolliert.

3. Direkt Sequenzierung (auch ohne Modifikationen oder Adaptoren) möglich

4. Direkte Erkennung der Methylierungsmuster der DNA.

5. Echtzeit Depletion/Enrichment (Adaptive Sampling) von spezifischen Sequenzen

6. Onbord Echtzeit Base calling mit Guppy in der GridIon; bedeutet, dass weder eine lokale Infrastruktur noch eine stabile Internetverbindung benötigt wird

7. Automatischer Sequenzierungsstopp beim Erreichen einer auswertbaren Datenmenge

8. Wiederverwendbarkeit der Flowcells

9. Direkt-RNA Sequenzierung

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 080.V.21.137
Bezeichnung des Auftrags:

Oxford Nanopore Technologies Sequenzierungsplattform / Geräte- und Verbrauchsmittelbeschaffung GridION Sequenzer

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oxford
NUTS-Code: UK United Kingdom
Postleitzahl: OX4 4DQ / UK
Land: Vereinigtes Königreich
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Gesamtwert der Beschaffung und des Auftrags werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv die Angabe [Betrag gelöscht] EUR.

Das benannte Datum ist dasjenige, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten Partner zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99432
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/11/2021

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