Abschluss nicht-exkl. AM-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Glatirameracetat (ATC-Code L03AX13), die als Injektionslösung in Dtld. vertrieben werden Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2021-OH

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 201-522202)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abschluss nicht-exkl. AM-Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Glatirameracetat (ATC-Code L03AX13), die als Injektionslösung in Dtld. vertrieben werden

Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2021-OH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Glatirameracetat (ATC-Code: L03AX13), die als Injektionslösung in einer Fertigspritze in Deutschland vertrieben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 201-522202

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vertragsdauer
Anstatt:

Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.05.2022.

muss es heißen:

Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2022.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vertragsdauer
Anstatt:

Beginn: 16/04/2021

Ende: 31/05/2022

muss es heißen:

Beginn: 16/04/2021

Ende: 31/01/2022

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vertragsdauer
Anstatt:

Tag: 31/05/2022

muss es heißen:

Tag: 31/01/2022

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Vertragsdauer
Anstatt:

Tag: 31/05/2022

muss es heißen:

Tag: 31/01/2022

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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