J.-R.-Becher-Str. 2 und 4 in 07546 Gera, WDVS/ Gerüst/ Tiefbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwb-elstertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
J.-R.-Becher-Str. 2 und 4 in 07546 Gera, WDVS/ Gerüst/ Tiefbau
Die vier 1965 errichteten Punkthochhäuser der Johannes-R.-Becher-Str. 2, 4, 8 und 12 in 07546 Gera sind Bestandteil der Wohnsiedlung „Am Bieblacher Hang“. Der „Bieblacher Hang“ befindet sich im Norden von Gera und ist eines der ersten komplex geplanten Wohn-gebiete nach dem zweiten Weltkrieg.
Die Hochhäuser sind weitgehend baugleich. Auf jeder Etage befinden sich vier 2-R-Wohnungen mit Küche und Bad. Der Aufzug liegt mittig im Gebäude. Jedes der Hochhäuser ist voll unterkellert und besitzt neben dem unterschiedlich genutzten Erdgeschoss (Wohnung und Gewerbe) 9 Obergeschosse und ein Terrassendach („Laterne“). Die „Laterne“ ist ein begehbares Dachgeschoss mit Blick über Gera.
Auf der Grundlage der Hochhausrichtlinie erfolgte 1995/96 die brandschutztechnische Sanierung. Alle Wohnungen erhielten rauchdichte Wohnungseingangstüren, die Elektroinstallation und das Dach wurden erneuert. Bevor eine Wohnung neu vermietet werden kann, wird sie komplett saniert.
Heute stehen die Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zu ca. 17 % leer. Um die Attraktivität der Wohnungen in dem weitgehend ursprünglich erhaltenen und beliebten Wohngebiet zu steigern, ist eine erneute Sanierung geplant.
Gera
Johannes-R.-Becher Str. 2 und 4:
Gerüst:
- Stahlrohr-Fassadengerüst, W09 5093 m²,
- Transportbühne für Personen und Material, Förderhöhe 31,00 m,
Sockel Erdberührender Bauteile:
- Sockelputz 78m²,
- Sockelarbeiten über OK Gelände 128m²,
Anarbeitung an Balkonfenster:
- Sockel-/Perimeterdämmung 035 86m²,
- Balkon Fassade Dämmschicht 665 m²,
- Laibungen anarbeiten 691 m,
- Verdübelung S (STR) - versenkte Montage, inkl. Dübel 665 m²,
Balkonrückwände/ Innenseiten:
- Strahlen mit festen Strahlmitteln, m. Schutzabdeckung 1722 m²,
- Balkonboden 327 m²,
Fassaden Profile Silhouette:
- Fassaden Profile mineralisch als Flachprofil 1635 m
- Fassaden Profile mineralisch als Fensterbank- und Gurtprofil 423 m
- Abdichtung mit flüssigem, streichbaren Dichtstoff 2058 m
WDVS – System:
- Putz Außenwand abbrechen 375 m²
- Hochdruck-Nassreinigung des Putzgrundes 3759 m²
- Anschluss an Fenster und Türen mit Anputz Leiste 1226 m
- Kantenausbildung 2406 m
- Fassade Dämmschicht, 035, 60 mm 3006 m²
- Armierung 3006 m²
- Armieren von Laibung und Sturz 1674 m
- Oberputz, Historischer Kratz Putz 3006 m²
- Schlussbeschichtung Sockel 112 m²
- Schlussbeschichtung Balkon 750 m²
- Anstriche Fassadenelemente 1635 m
Tiefbau (Erdaushub):
- Graben für Erder ausheben 79,41 m³
- Asphalt schneiden 107,80 m
- Randeinfassung aus Beton aufnehmen 30,00 m
- Handschachtung 17,28 m³
- Füllstoff einbauen Brechsand 8,5 m³
- Rasenkante aus Beton liefern und einbauen 60 m
- Asphalttragdeckschicht Gehweg 215,60 m²
- Boden gelagert einbauen und verdichten 17,28 m³
- Graben mit gelagerten Material füllen 72 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzArbG vorliegen,
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters/des Mitgliedes der Bietergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 23. Januar 2020 (ThürVgG),
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die sämtliche vertragliche Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit abdeckt. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 Mio. EUR,
b) Sachschäden 3 Mio. EUR,
c) Vermögensschäden, sonstige Schäden 1 Mio. EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dadurch auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten,
2. Eigenerklärung zur Abwicklung des Projekts in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Erklärungs- und Nachweisbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihres Angebotes verwenden sollen.,
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1) Nrn. 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2) Nrn. 1 bis 3 sowie III.1.3) Nrn. 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen,
3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung),
4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote,
5. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen,
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben,
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. Eine Einreichung per E-Mail, über die „Bieterkommunikation“ im subreport ELVIS, o. ä. ist nicht zulässig,
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet,
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen,
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt,
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Vergabeverfahren Sanierung Johannes-R.-Becher-Str. – WDVS/ Gerüst/ Tiefbau“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3) genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattformwww.subreport.de können sich die Bieter an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: [gelöscht], Tel.:+49 (0)221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 8. Dezember 2021 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen,
12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen der in Ziffer III.1) genannten Teilnahmebedingungen oder Angebote bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters.
15. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Eine rechtsverbindliche Unterschrift liegt dann vor, wenn die zur Vertretung berechtigten Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter das Angebot und sämtliche Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl unterzeichnet haben.
Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen.
16. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangendes Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland