Ausbau von 29 KFZ als RTW, NEF, KTW in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2021-0189
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau von 29 KFZ als RTW, NEF, KTW in 3 Losen
Normgerechter Ausbau von 29 KFZ als RTW, NEF, KTW - 3 Lose
Ausbau von 12 KFZ zum Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ C (RTW)
Kommunaler Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz
Heinrich-Zille-Straße 3
04668 Grimma
Normgerechter Ausbau von 12 KFZ zum Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ C und gemäß Zulassungsanforderungen der EU-Verordnung VO EU 2018/858RTW(RTW). Fahrzeuge für hoheitliche Aufgaben.
- Die Basisfahrzeuge (KFZ) für den Ausbau werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung.
- Bestellungen/Leistungen etc. sind so rechtzeitig und unverzüglich
nach Auftragserteilung durchzuführen, dass der letztmögliche
Liefertermin 31.12.2022 eingehalten werden kann.
- Der Ausbauzeitraum ist mit maximal 120 Tagen unter Einschluss von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab dem Tag der Übergabe der Kraftfahrzeuge vom Auftraggeber an den Auftragnehmer festgelegt.
Ausbau von 5 KFZ zum Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN 75079 (NEF)
Kommunaler Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz
Heinrich-Zille-Straße 3
04668 Grimma
Normgerechter Ausbau von 5 KFZ zum Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN 75079 (NEF). Fahrzeuge für hoheitliche Aufgaben.
- Die Basisfahrzeuge (KFZ) für den Ausbau werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung.
- Bestellungen/Leistungen etc. sind so rechtzeitig und unverzüglich
nach Auftragserteilung durchzuführen, dass der letztmögliche
Liefertermin 31.12.2022 eingehalten werden kann.
- Der Ausbauzeitraum ist mit maximal 120 Tagen unter Einschluss von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab dem Tag der Übergabe der Kraftfahrzeuge vom Auftraggeber an den Auftragnehmer festgelegt.
Ausbau von 12 KFZ zum Krankenstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ A 2 (KTW)
Kommunaler Eigenbetrieb Rettungsdienst und Brandschutz
Heinrich-Zille-Straße 3
04668 Grimma
Normgerechter Ausbau von 12 KFZ zum Krankenstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ A 2 (KTW). Fahrzeuge für hoheitliche Aufgaben.
- Die Basisfahrzeuge (KFZ) für den Ausbau werden durch den
Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung.
- Bestellungen/Leistungen etc. sind so rechtzeitig und unverzüglich
nach Auftragserteilung durchzuführen, dass der letztmögliche
Liefertermin 31.12.2022 eingehalten werden kann.
- Der Ausbauzeitraum ist mit maximal 120 Tagen unter Einschluss von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab dem Tag der Übergabe der Kraftfahrzeuge vom Auftraggeber an den Auftragnehmer festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau von 12 KFZ zum Rettungstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ C (RTW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönebeck
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau von 5 KFZ zum Notarzteinsatzfahrzeug nach DIN 75079 (NEF)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönebeck
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau von 12 KFZ zum Krankenstransportwagen nach DIN EN 1789 Typ A 2 (KTW)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönebeck
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39218
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.