Wartungsvertrag für Kompressoren und Druckbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: TLLLR 28/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de/th9/tlllr
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für Kompressoren und Druckbehälter
Im TLLLR sind derzeit 39 Kompressoren und 8 Druckluftbehälter unterschiedlicher Hersteller im Einsatz. Für diese Geräte soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 6 Jahre abgeschlossen werden.
In Jena und den Zweigstellen des Thüringer Landesates für Landwirtschaft und ländlichen Raum.
Im TLLLR sind derzeit 39 Kompressoren und 8 Druckluftbehälter unterschiedlicher Hersteller im Einsatz. Für diese Geräte soll ein Wartungsvertrag über 2 Jahre mit anschließender automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr auf maximal 6 Jahre abgeschlossen werden.
Erstellung einer Betriebsanweisung pro Gerät
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsvertrag für Kompressoren und Druckbehälter
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen
/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen (siehe VI.
4.1) gestellt werden.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der
Vergabestelle rügen, bevor Sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren weist die Vergabestelle auf die Informations- und Wartepflicht des
Auftraggebers nach § 134 GWB sowie die für die Bieter geltenden Fristen nach §
134 Abs. 2 GWB hin.
siehe auch Verfahrenshinweise, X Rügeobliegenheit/Nachprüfung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1