Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: I-10/5-02-2021-0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildburghausen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Postleitzahl: 98646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-hildburghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik
Miete und Full-Service von multifunktionaler Druck-, Scan- und Kopiertechnik inkl. Druckmanagementsystem für Schulen im Landkreis Hildburghausen
Div. Schulstandorte im Landkreis Hildburghausen gem. Ziffer 1.1 der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (siehe Teil B - Leistungsverzeichnis).
Nutzung/Bereitstellung (Miete) von multifunktionaler Druck-, Scan- und Kopiertechnik einschließlich des erforderlichen Services und die Belieferung mit Verbrauchsmaterialien für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildburghausen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr und umfasst die Miete von 55 Multifunktionsgeräte (Tisch- und Standgeräte) für 31 Standorte im Landkreis Hildburghausen. Das monatliche A4 Druckvolumen beträgt ca. 175.297 S/W Seiten und ca. 12.457 Farbseiten für alle Gerätetypen.
Der Vertrag (Miete) wird für eine Laufzeit von 5 Jahren (60 Monate) geschlossen Es besteht einmalig ein anschließendes Optionsrecht mit einer einjährigen Vertragsverlängerung (12 Monate).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Druck- und Kopiertechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter und Bewerber, deren Angebote/Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt wurden, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) über diesen Umstand informiert worden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.