Rahmenverträge über den Kauf von Waldarbeiter- und Mitarbeiterjacken Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über den Kauf von Waldarbeiter- und Mitarbeiterjacken
Sämtliche Bedienstete der Landesforstanstalt sollen mit einer Mitarbeiterjacke ausgestattet werden, die im Erscheinungsbild der bisher verwendeten Jacke entspricht. Des Weiteren sollen für Waldarbeiter geeignete Ganzjahres-Arbeitsjacken beschafft werden. Hierzu sollen zwei Rahmenvereinbarungen jeweils mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die während der Vertragsdauer jeweils eine zweimalige Komplettausstattung sowie optionale jährliche Nachbestellung für neu eingestellte Bedienstete/Waldarbeiter vorsehen.
Rahmenvertrag Waldarbeiterjacken
Thüringen, Erfurt
Für die Waldarbeiter von ThüringenForst sollen geeignete Ganzjahres-Arbeitsjacken beschafft werden. Hierzu soll einei Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die während der Vertragsdauer eine zweimalige Komplettausstattung sowie optionale jährliche Nachbestellung für neu eingestellte Waldarbeiter vorsieht. Der abzuschließende Vertrag umfasst die Auslieferung entsprechend der folgenden unverbindlichen Übersicht:
2022 Grundausstattung ca. 400 Stück
2022 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 50 Stück
2023 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 25 Stück
2024 Grundausstattung ca. 500 Stück
2024 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 25 Stück
2025 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 25 Stück
Weitere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Neben der Auslieferung der zweimaligen Grundausstattung von ca. 400 bzw. ca. 500 Stück in den Jahren 2022 und 2024 hat der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit das Recht jährlich optionale Nachbestellungen zu tätigen.
Rahmenvertrag Mitarbeiterjacken
Thüringen, Erfurt
Für die Bediensteten von ThüringenForst sollen dem bisher verwendeten Modell so genau wie möglich entsprechende Jacken beschafft werden. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden, die während der Vertragsdauer eine zweimalige Komplettausstattung sowie optionale jährliche Nachbestellung für neu eingestellte Mitarbeiter vorsieht. Der abzuschließende Vertrag umfasst die Auslieferung entsprechend der folgenden unverbindlichen Übersicht:
2022 Grundausstattung ca. 1.300 Stück (ca. 1030 Herren- und 270 Damenschnitt)
2022 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 100 Stück
2023 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 50 Stück
2024 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 50 Stück
2025 Grundausstattung ca. 1.400 Stück (ca. 1030 Herren- und 370 Damenschnitt)
2025 optionale Nachbestellungen für Neueinstellungen ca. 50 Stück
Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen.
Neben der Auslieferung der zweimaligen Grundausstattung von ca. 1300 bzw. ca. 1400 Stück in den Jahren 2022 und 2025 hat der Auftaggeber während der Vertragslaufzeit das Recht jährlich optionale Nachbestellungen zu tätigen.
Die Teilnahme am Verfahren in Bezug auf das Los 2 setzt die Anforderung eines Musterexemplars der derzeitigen Mitarbeiterjacke des Auftraggebers voraus. Dieses wird dem Teilnehmer kostenlos übersandt. Hintergrund hierfür ist, dass der Bieter gewährleisten muss, dass die neu zu beschaffenden Jacken - zumindest hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds - so genau wie möglich den gegenwärtig verwendeten entsprechen.
Interessenten haben sich für die Teilnahme am Verfahren in Bezug auf das Los 2 bis spätestens 25.08.2021 per E-Vergabe-Nachricht für die Übersendung eines Ansichtsexemplars der Mitarbeiterjacke unter Angabe der Adresse und der Telefonnummer eines Ansprechpartners anzumelden.
Die Ansichtsexemplare werden voraussichtlich in der 35. KW versandt. Angebote von Bietern auf das Los 2, die innerhalb der genannten Frist kein Musterexemplar angefordert haben, können nicht berücksichtigt werden! Des Weiteren haben die Bieter ein eigenes Musterexemplar zu erstellen und mit der Angebotsabgabe an den Auftraggeber zu übersenden. Dieses Exemplar muss noch nicht die verlangte Farbgebung und Bestickung haben, soll aber dem Auftraggeber den Vergleich mit dem Erscheinungsbild der bisherigen Jacke ermöglichen.
Sollte die Frist zwischen Übersendung des Musters des Auftraggebers und der Herstellung eines Ansichtsexemplars durch den Bieter zu kurz bemessen sein, wird ausdrücklich um das Stellen einer Bieterfrage mittels der verwendeten E-Vergabe-Plattform gebeten, damit die Fristen ggf. angepasst werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Waldarbeiterjacken
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Mitarbeiterjacken
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 28.09.2021, 09:00 Uhr
Frist für Anforderung eines Musterexemplars der Mitarbeiterjacke (nur bei beabsichtiger Angebotsabgabe für Los 2): 25.08.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.