Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem zweistufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014-2020 Referenznummer der Bekanntmachung: ELER 2.1 - 2.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gfaw-thueringen.de/?s=gfaw_startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen in einem zweistufigen Verfahren im Rahmen von Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO), umgesetzt durch das EPLR Thüringen 2014-2020
Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der ersten Stufe geben die Bieter ein oder mehrere Angebot(e) (für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot) über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlos(e)) ab.
Der Zuschlag wird auf die Angebote erteilt, die die Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Zuschlag ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen.
Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der zweiten Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen (DLV).
Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.500 € netto und des Höchstbetrages von 51.000 € netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten.
Wichtiger Hinweis:
Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden.
Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 verschiedene Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür ist erforderlich, dass das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater ausgefüllt wird. In dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Auf allen Unterlagen finden Sie entsprechende Hinweise.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Vergabeplattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also zum Beispiel 5 Angebote, wenn Sie 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen möchten. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt.
Cross Compliance, GLÖZ
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben. Beratungsleistungen zu Cross Compliance bzw. ab 2023 zu Konditionalität sind ebenfalls Teil des Fachloses.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Ökosysteme, grüne Infrastruktur
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken, Ökosystemleistungen und grüne Infrastruktur.
Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben sowie Beratung zur Anlage, Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der im Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020 des Freistaates Thüringen enthaltenen ELER-Maßnahmen:
- M04-Investitionen in materielle Vermögenswerte: 4.1 Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben (AFP, kleine Investitionen und ÖkoInvest); 4.2 Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (einschließlich ökologische Erzeugnisse)
- M06-Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten
- M10-Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
- M11-Ökologischer/biologischer Landbau
- M16-Zusammenarbeit
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung).
Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen:
- Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT, etc.)
- Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren)
- Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen Tierhaltungsverfahren, Checklisten, etc.)
- Tiergesundheit
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Nachhaltiger Pflanzenschutz
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Nationaler Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes)
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Junglandwirte
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung für Junglandwirte
Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass:
- es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie
- zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist.
Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden.
Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu:
- Qualitätsmanagement
- Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Energieeffizienz
- Fördermöglichkeiten
- Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach dem Auslaufen der Förderung aus dem EEG
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Ökologischer Landbau
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen
Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen:
- Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement und Vermarktung. Bei ökologisch wirtschaften Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen.
- Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Kurze Versorgungsketten
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Entwicklung kurzer Versorgungsketten
Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen:
- Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung
- Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion
- Beratung der Direktvermarkter zur Diversifizierung der Vermarktungswege
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Schafhaltung
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung
Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder
es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der ELER-Förderung für Schaf- und/oder Ziegenhaltungen und/oder von mit Schafen und/oder Ziegen genutzten Flächen vorliegt (KULAP, ILU, IVV):
- Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)
- Investitionsförderung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (IVV)
- Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (ILU).
Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte:
1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb
- Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode)
- Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Anbauplanung u. ä.)
- Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen
- Arbeitswirtschaft
- Vermarktung
2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen
- Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung
- Cross Compliance
- Buchführung
- Fördermittelbeantragung
3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig
- Erkennen der Potentiale
- Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur ressourcenschonende bzw. -effizienten Landbewirtschaftung
Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen:
- Beratung zum Erosions- und Bodenschutz
- Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen
- Beregnungskonzeption einschließlich Umsetzungsunterstützung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte
- Maßnahmen zum Humusaufbau
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Soziale Landwirtschaft
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zur Sozialen Landwirtschaft
Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit „Lernort Bauernhof“.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Bienenfreundliche Landwirtschaft
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene
Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen:
1. Ackerbau:
- Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge,
- blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/ -streifen
2. Grünland:
- Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen- /blütenreicher Flächen
3. Bewirtschaftung und Technik:
- Anpassung von Mahd- /Mulchtermine und -technik
- Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten
- Pflanzenschutz
4. Kommunikation vor Ort
5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Biodiversität - Ackerbau
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Ackerbau. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen:
- Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzenschutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutzziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz),
- Anlage und Pflege von mehrjährige Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes.
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Biodiversität - Grünland
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratung zum Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen insbesondere der Insekten.
Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen:
- Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele
- Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen.
- Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene Bodenstellen, Hecken) auf Schafhütungsflächen; Nachpflege von Schafhütungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen.
- Mahd, u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen); Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen;
Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich.
Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten usw.)
- Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z.B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen)
- Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger usw.) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten)
- Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.)
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung
- Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie
- Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P usw.)
- Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren).
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz
- Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel
- Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit
- Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme)
- Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen mit Betriebssitz in Thüringen
Beratungen zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden.
Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung auf der Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung.
Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben:
- Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten
- Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung
- Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements
- Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz
Art. 15 der VO (EU) Nr. 1305/2013 (Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER) in Verbindung mit M02,2.1 des EPLR (Thüringer Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums) 2014-2020
Die Vergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung. Die Anzahl der Beratungen je Fachlos und Berater/in steht noch nicht fest und kann variieren. Daher wurde bei dem Wert des Einzelauftrags der Gesamtwert der Mittel pro Fachlos angegeben, d.h. die Einzelaufträge teilen sich die Gesamtmittel je Fachlos nach Bedarf/ Verteilung der Beratungen untereinander auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cross Compliance, GLÖZ
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cross Compliance, GLÖZ
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cross Compliance, GLÖZ
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cross Compliance, GLÖZ
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cross Compliance, GLÖZ
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökosysteme, grüne Infrastruktur
Ort: Vippachedelhausen
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Neusalza-Spremberg
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausgewählte ELER-Maßnahmen
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Werdershausen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tiergerechtheit und Tiergesundheit
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiger Pflanzenschutz
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiger Pflanzenschutz
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Junglandwirte
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Junglandwirte
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Junglandwirte
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Priestewitz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Werdershausen
NUTS-Code: DEE05 Anhalt-Bitterfeld
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wirtschaftlichkeit und Ökologie
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologischer Landbau
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologischer Landbau
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologischer Landbau
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologischer Landbau
Ort: Neusalza-Spremberg
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökologischer Landbau
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurze Versorgungsketten
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurze Versorgungsketten
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurze Versorgungsketten
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kurze Versorgungsketten
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Halle/ Saale
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Hörselberg/ Hainich
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schafhaltung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ressourcenschonende Landbewirtschaftung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soziale Landwirtschaft
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soziale Landwirtschaft
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Soziale Landwirtschaft
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bienenfreundliche Landwirtschaft
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Ackerbau
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Ackerbau
Ort: Hörselberg/ Hainich
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Ackerbau
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Ackerbau
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Ackerbau
Ort: Vippachedelhausen
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Grünland
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Grünland
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Grünland
Ort: Hörselberg/ Hainich
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Grünland
Ort: Nordnausen
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Biodiversität - Grünland
Ort: Vippachedelhausen
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Ort: Stadtroda
NUTS-Code: DEG0J Saale-Holzland-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Für die Erstellung des Angebotes (= Angebotsschreiben und Anlagen) sind die von
der GFAW vorgegebenen Vordrucke in den Vergabeunterlagen (=
Auftragsunterlagen) zwingend zu verwenden. Werden die zur Verfügung gestellten
Vordrucke nicht verwendet, muss das Angebot ausgeschlossen werden. In den
Vordrucken sind alle gelb bzw. blau hinterlegten Felder, soweit erforderlich, auszufüllen.
2.) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform
mindestens in Textform abzugeben. Wenn in den Unterlagen die Textform für ein
Dokument gefordert wird, so muss eine lesbare Erklärung, die die Person des
Erklärenden erkennen lässt, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
Das bedeutet, dass bei elektronisch übermittelten Dokumenten in Textform der
Name (Vor- und Zuname) der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
erkennbar sein muss. Weiterhin können Dokumente auch elektronisch mit
fortgeschrittener bzw. qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Dies ist jedoch nicht zwingend, da die Unterlagen lediglich die Textform fordern.
3.) Möchte ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft mehr als einen Berater für ihre Beratungen einsetzen, dann muss jeweils ein Angebot für jeden Berater abgeben werden.
Bsp.: Sie sind ein Beratungsunternehmen oder eine Bietergemeinschaft und möchten 5 verschiedene Berater für Ihre Beratungen einsetzen. Dafür ist erforderlich, dass das Formblatt Nr. 1 „Angebotsschreiben“ sowie das Formblatt Nr. 2-2 „Eigenerklärungen und andere Nachweise zur Eignung“ für jeden Berater ausgefüllt wird. In dem Beispiel also jeweils fünf Mal. Alle anderen Formblätter, die sich auf das Beratungsunternehmen oder auf die Bietergemeinschaft beziehen, müssen nur in einem Angebot abgegeben werden. In den einzelnen Angeboten muss aber Bezug auf diese Unterlagen genommen werden, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Auf allen Unterlagen finden Sie entsprechende Hinweise.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Angebote abgeben möchten, können Sie auf der Vergabeplattform entweder für jeden Berater ein eigenes Angebot anlegen, also zum Beispiel 5 Angebote, wenn Sie 5 Berater für Ihre Beratungen einsetzen möchten. Sie können auf der Plattform aber auch nur ein Angebot anlegen und in diesem alle erforderlichen Unterlagen für 5 Berater hochladen, haben dann aber trotzdem 5 einzelne Angebote abgegeben. Welches Vorgehen Sie wählen, ist Ihnen freigestellt.
4.) Soweit Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Vergabeverfahren bestehen,
sind diese in deutscher Sprache elektronisch über die eVergabe-Plattform („Anfrage
stellen“) - ggf. unter Angabe des Betreffs „Fragen zum ELER 2.1 - 2.2021“ - bis
spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Die Fragen der
Bieter werden anonymisiert und mit den Antworten der GFAW allen Bietern in
deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Es steht in der
Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzusehen und die beantworteten Fragen bei der Angebotserstellung
zu berücksichtigen. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu
registrieren und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen.
5.) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er darauf unverzüglich die GFAW in
deutscher Sprache vor Angebotsabgabe in Textform über die eVergabe-Plattform
(„Anfrage stellen“) hinzuweisen. Ergänzende oder berichtigende Angaben der GFAW
werden in deutscher Sprache auf der eVergabe-Plattform eingestellt. Es steht in der
Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu
informieren. Hierzu wird empfohlen, sich auf der eVergabe-Plattform zu registrieren
und regelmäßig das Bieterkonto einzusehen.
6.) Es erfolgt keine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und
Abgabe des Angebotes.
7.) Mit dem Zuschlag gilt der Rahmenvertrag als geschlossen.
8.) Die endgültigen Finanzmittel je Fachlos werden vor Abschluss der
Dienstleistungsverträge für die Dauer des Rahmenvertrages unter Berücksichtigung
der Empfehlungen des Fachbeirats "Landwirtschaftliche und gartenbauliche
Beratung" festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Die 10-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 1 GWB für die Einlegung einer Rüge,
die 15-Tage-Frist des § 160 III 1 Nr. 4 GWB nach Zurückweisung einer Rüge durch
den Auftraggeber sowie
die Fristen des 135 II GWB zur Beantragung der Feststellung der Unwirksamkeit
einer Zuschlagserteilung.