Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 208/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRLJA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYRLJA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung

Referenznummer der Bekanntmachung: 208/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:

- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder

- Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung

- Marktbearbeitung und Kundenloyalität

- Digitalisierung/Innovation

- Organisationsentwicklung/Transformation

Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein.

Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG Thüringen
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden:

- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder

- Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung

- Marktbearbeitung und Kundenloyalität

- Digitalisierung/Innovation

- Organisationsentwicklung/Transformation

Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein.

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.

Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 30 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.

Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/05/2022
Ende: 23/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 5
Höchstzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

1. Unternehmen (= max. 30 Punkte insgesamt) mit folgenden Unterkriterien:

a) Umsatz des Unternehmens (= max. 15 Punkte),

b) Unternehmensgröße hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter/-innen (= max. 15 Punkte);

2. Referenzen (= max. 180 Punkte insgesamt) mit folgenden Unterkriterien:

a) Beratungsleistungen in den Handlungsfeldern (max. 140 Punkte),

b) Beratungsleistungen im Zusammenhang mit einem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz (max. 40 Punkte),

In die Bewertung fließen jeweils lediglich die Referenzen ein, welche die unter Punkt III.1.3 der EU-Vergabebekanntmachung genannten Anforderungen erfüllen;

3. Anzahl und Qualifikation der Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants sowie Qualifikation Partner (= max. 90 Punkte insgesamt). Die weiteren Einzelheiten sind der Anlage 7 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Bei Punktgleichstand erhält der Bewerber den Vorzug, der mit den Referenzen die meisten Punkte erreichen konnte; sollte diesbezüglich Punktgleichstand bestehen, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 1 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)

Allgemeiner Hinweis:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 2 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).

Allgemeiner Hinweis:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Erklärungen für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber/ Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 10 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird der addierte Umsatz zugrunde gelegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Detaillierte Darstellung von Referenzen, welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR), Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) und/oder Unternehmen mit einem digitalen, plattformbasierten Geschäftsmodell (mit mehr als 1 Mio. Nutzern) in den Handlungsfeldern

- Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder

- Bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung

- Marktbearbeitung und Kundenloyalität

- Digitalisierung/Innovation

- Organisationsentwicklung/Transformation

nachweisen unter Angabe von

a) Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers),

b) Branche des Auftraggebers,

c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (insbesondere Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeiten bei der Auftragsausführung und Angabe der eingesetzten Beratertypen),

d) Angabe des Auftragsvolumens (Anzahl der Beratertage und, soweit zulässig, den Rechnungswert),

e) Größe des eingesetzten Projektteams,

f) Leistungszeitraum

unter Verwendung der Anlage 3 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Das Beratungsende einer Referenz darf nicht vor Dezember 2018 liegen. Jede Referenz muss insgesamt mindestens 50 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 50 Beratertage erbracht worden sein.

(2) Detaillierte Darstellung von Referenzen (mindestens 1 Referenz), welche Erfahrungen in der Beratung von Krankenversicherungen (mit mehr als 500.000 Versicherten), Gesundheitsdienstleistern (mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Mrd. EUR) und/oder Dienstleistungsunternehmen (mit mehr als 3 Mio. Kunden) im Zusammenhang mit einem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz zu (wenigstens 3 der) folgenden Themen

- Flight-Level-Ansatz

- Ausrichtung an strategischen Leitplanken

- Unternehmensportfolio

- Projekt-/Vorhabenportfolio

- Ressourcenmapping

nachweisen unter Angabe von

a) Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Telefonnummer (soweit zulässig, anderenfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers),

b) Branche des Auftraggebers,

c) detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (insbesondere Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeiten bei der Auftragsausführung),

d) Angabe des Auftragsvolumens (Anzahl der Beratertage und, soweit zulässig, den Rechnungswert),

e) Größe des eingesetzten Projektteams,

f) Leistungszeitraum

unter Verwendung der Anlage 4 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Das Beratungsende einer Referenz darf nicht vor Dezember 2018 liegen. Jede Referenz muss insgesamt mindestens 50 Beratertage umfassen. Sofern die Referenz noch nicht abgeschlossen ist, müssen bereits 50 Beratertage erbracht worden sein.

(3) Angabe der Anzahl der festangestellten Mitarbeiter gesamt in Deutschland in den letzten 3 Jahren (2018-2020 und ggfs. aktuell 2021), aufgesplittet pro Jahr (Anlage 5 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen)

(4) Angabe der Anzahl der Partner, Projektleiter, Berater, Analysten und IT-Consultants, welche die in Anlage 6 der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Anforderungen erfüllen (Anlage 6 der von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen). Bei den Partner ist zusätzlich die Anzahl der Partner, welche ggfs. darüber hinaus vertiefte Kenntnisse in internationalen Gesundheitssystemen einschließlich Deutschland haben, anzugeben. Die Anzahl der Projektleiter ist aufgeteilt nach < 5 Jahre, 5-10 Jahren, 11-15 Jahren und mehr als 15 Jahren Beratungserfahrung anzugeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu (1) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung in allen unter Punkt (1) genannten Handlungsfeldern nachweisen. Diese Erfahrungen können durch mehrere in ihrer Größe relevante Referenzen zu (1) nachgewiesen werden. Es sind mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Referenzauftraggebern nachzuweisen. Mindestens eine dieser Referenzen muss die Beratung einer Krankenversicherung zum Gegenstand haben.

zu (2) Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften als geeignet, welche Erfahrungen in der Beratung zu mindestens 3 der unter (1) genannten Themen nachweisen. Diese Erfahrungen können durch eine oder durch mehrere in ihrer Größe relevante Referenzen zu (1) nachgewiesen werden. Es ist mindestens 1 Referenz nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(1) Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter www.dtvp.de zur Verfügung. Ferner werden unter dem o.g. Link die für die zweite Stufe (Angebotsphase) des Verfahrens vorgesehenen Vergabeunterlagen im Entwurfsstand rein informativ zur Verfügung gestellt, welche von der Auftraggeberin noch angepasst werden können. Die Vergabeunterlagen werden noch um weitere Informationen ergänzt. Diese Ergänzungen werden nur den Bewerbern, welche zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.

(2) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern wird im Teilnahmewettbewerb ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform abgewickelt. Jeder Bewerber ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neuerungen bzw. Ergänzungen zum Inhalt der Bekanntmachung sowie den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs selbst einzuholen.

(3) Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag Angaben zum Unternehmen oder zur Person für die Anforderung einer Auskunft des Gewerbezentralregisters gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG einzureichen (Anlage 10 der von der Auftraggeberin zum Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellten Unterlagen).

(4) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit sich Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bietergemeinschaften haben unter Verwendung der Anlage 8 zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.

(5) Im Falle der Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.5. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 9a bis 9c der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.

(6) Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Sollte ein Bewerber die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einbezieht, sind mit dem Teilnahmeantrag die unter Punkt III.7. der Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages benannten Erklärungen (Anlagen 9 bis 9c der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb) sowie Nachweise einzureichen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten in Bezug auf Punkte (1) - (6) wird auf die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Hinweise zur Abgabe des Teilnahmeantrages verwiesen.

(7) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Beratungsleistungen über die angegebene Höchstmenge hinaus, Beratungsleistungen zu anderen Handlungsfeldern, Beratungsleistungen zum Datenschutz, zur IT-Infrastruktur, zur IT-Sicherheit, Anlagen-, Finanz- und Wirtschaftsprüfungsberatung) bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 10 Mio. EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYRLJA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 Informations- und Wartepflicht.

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist....

§ 135 Unwirksamkeit.

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/11/2021

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