Neubau CEEC Jena II und AWZ; Los 17 Sanitär-Erdgas-Heizung Referenznummer der Bekanntmachung: 21-107-div-B-O-17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dez4.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau CEEC Jena II und AWZ; Los 17 Sanitär-Erdgas-Heizung
Die Friedrich-Schiller-Universität beabsichtigt die Neuerrichtung von zwei Institutsgebäuden zur Standortentwicklung eines "CAMPUS
CHEMIE " bestehend aus:
- Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II (Center for Energy and Environmental Chemistry Jena)
- Neubau Anwendungszentrum (AWZ CEEC Jena) der FSU Jena
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Herstellung, Lieferung und Montage von Sanitär-, Erdgas-und Heizungsinstallationen.
Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II und Neubau Anwendungszentrum (AWZ CEEC) Lessingstraße 10-12 07743 Jena
Lieferung und Montage von
Sanitärinstallationen:
1530 m - Abwasserleitung als Kunststoffrohr DN 50-200,
8 Stück - Fußbodeneinläufe mit Brandschutz,
1 Stück - Schmutzhybridhebeanlage als Doppelanlage,
3 Stück - Kleinhebeanlagen,
2510 m - Edelstahlstahlrohr bzw. Kunststoffrohr DN 15-65,
167 Stück - Armaturen,
90 Stück - Einrichtungsgegenstände mit Montageelementen/Installationssystem
3 Stück - Löscheinrichtung als Trockensteigleitung mit Einspeisearmatur und
6 Stück Entnahmestellen
Erdgasinstallationen
485 m - Edelstahlstahlrohr DN 15-50,
97 Stück - Armaturen/Sicherheitsarmaturen
Heizungsinstallationen
1 Stück - Nahwärmestation 700 kW,
1 Stück - Heizungsverteiler mit 4 Umwälzpumpen,
156 Stück - Profil-Heizkörper,
39 Stück Heizwände,
3 Stück Unterflurkonvektoren,
2 Stück Deckenstrahlplatten,
12 Stück Lufterhitzer
2 Stück - Heizungs-Anschlüsse an Kreislaufverbundsystem
11 Stück - Heizungs-Anschlüsse an Klimazentralgeräte in Verbindung mit Kreislaufverbundsystemen
1740m Stahlrohr geschweißt DN15-100,
2300m C-Stahlrohr gepresst DN12-65
Der Neubau des Anwendungszentrums AWZ CEEC Jena wird anteilig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert.
Der Neubau Forschungsgebäude CEEC Jena II wird anteilig aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in der Förderphase 2018-2022 gefördert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär-Erdgas-Heizung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tonna
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99958
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während des Vergabeverfahrens und auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar unter www.dtvp.de,
um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Für die Kommunikation mit der Vergabestelle, gezielte nachträgliche Informationen sowie die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
2. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
3. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
4. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
5. Im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung muss der Bestbieter die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
6. Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen.
7. Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden gemäß VOB/A §12a EU (3) bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist von der zuständigen Vergabestelle erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEVRLUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr.1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).