Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Pioniersteg in 07318 Saalfeld/Saale Referenznummer der Bekanntmachung: EU_57/2021_

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 198-516763)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saalfeld.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Pioniersteg in 07318 Saalfeld/Saale

Referenznummer der Bekanntmachung: EU_57/2021_
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Kreisstadt Saalfeld/Saale beabsichtigt den Ersatzneubau der Fußgänger- und Radwegbrücke über die Saale im Zuge der Kulmbacher Straße (B85), ~3 km von der Innenstadt entfernt. Die Baukosten KG 300 + 400 wurden mit 1,90 Mio. EUR veranschlagt.

Im sensiblen Naturbereich der Saaleaue sind keine dominanten Bauwerke gewünscht. Das Tragwerk soll transparent und zurückhaltend sein. Auf der östlichen Seite ist durch räumliche Enge (B 85, Bahnstrecke) kein Platz für ein Widerlager zur Aufnahme der Seilzugkräfte. Deshalb geht die technische Lösung in Richtung Hängeseilbrücke mit einem Pylon. Die Brücke soll eine nutzbare Breite von 3,00 m aufweisen, um neben dem Fußgänger- und Radfahrverkehr eine Befahrbarkeit für Wartungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Die entscheidende Bedingung für die Nutzung der zugesagten Fördermittel ist für die Stadt Saalfeld/Saale, dass die Baumaßnahme bis Dezember 2023 beendet ist und die Fördermittel bis zum Jahresende 2023 abgerechnet sein müssen. Aus diesem Grund besitzt die Einhaltung der Terminvorgaben für die Stadt Saalfeld/Saale eine sehr hohe Priorität.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 198-516763

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 11:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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