Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System
Das Vorhaben eines Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-Systems verfolgt das Ziel, erstmals systematisch Techniken der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz für die Wasserforschung nutzbar zu machen. Dazu soll ein System aus Hard- und Software konzipiert, installiert und betrieben werden, welches im Hochdurchsatz (Laborautomation) zahlreiche verschiedene organische Wasserschadstoffe mit unterschiedlichen bzw. variabel parametrierten, neuartigen Wasserbehandlungsverfahren behandeln kann.
Die Behandlungs- und Schadstoff-Abbauverfahren sind ausnahmslos stromgetrieben und umfassen das Gebiet der sog. Advanced Oxidation Processes (AOP). Dabei soll das chemische Verhalten der Schadstoffe in den unterschiedlichen Verfahren, wie z.B. die Abbaukinetik, automatisiert und digital erfasst werden. Das System ist damit die Grundlage, um systematisch große, validierte und mit Metadaten angereicherte Datensätze zu erstellen, die als Arbeitsgrundlage für Techniken der künstlichen Intelligenz (KI), spezielle deep learning-Ansätze und künstliche neuronale Netzwerke für die Wassertechnologie benötigt werden. Das System muss daher einen hohen Anteil an Robotik und entsprechende Software-Lösungen beinhalten (Automatisierung und Datenbankschnittstellen).
Die zu erbringende Leistung gliedert sich in eine Liefer- und eine Dienstleistung. Der Lieferumfang beinhaltet die entsprechende Hardware - insbesondere Reaktoren, Vorlage, Probentransfer, Sensorik und PC-Hardware.
Die zu erbringende Dienstleistung liegt in der Laborautomation und Programmierung von Datenbankschnittstellen und somit einer Entwicklungsleistung zur automatischen Steuerung der Wasserschadstoff-Analyse-Versuche und dem Aufbau einer entsprechenden Datenbank.
Mit dieser Ausschreibung sollen jeweils zwei baugleiche und austauschbare Reaktoren (Volumen 50-100 mL) für das Abbauverfahren der Ozonung sowie die entsprechende Laborautomation des Gesamtsystems bereitgestellt werden. Die Ausstattung der Reaktoren mit den entsprechenden Geräten (z.B. Ozongeneratoren usw.) sind nicht Teil der Ausschreibung. Es sollen aber vorgegebene Geräte in die entsprechenden Reaktoren eingebracht und über die Laborautomation angesteuert werden können.
Der Automatisierungs- und Steuerungssoftware kommt in der geplanten Anlage eine sehr große Bedeutung zu, da diese die Versuchsplanung und -vorbereitung, Versuchsdurchführung, Datenakquisition und -prozessierung realisieren und miteinander verbinden muss. Dies alles soll in einer übersichtlichen grafischen Benutzeroberfläche abgebildet sein. Die Software soll dem Anwender auch umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung und Konfiguration des Probenworkflows und zur Probenverwaltung und Konfiguration bieten.
Eine ausführliche Beschreibung ist unter Punkt 5 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" zu finden.
2019 FGI 0016
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System
Ort: Korbussen
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren.
In dieser ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber
ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Die eigentliche Angebotsaufforderung erfolgt somit erst in der zweiten Stufe - der Angebotsphase.
Es ist beabsichtigt, soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt, vier geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
§ 160 GWB bestimmt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.