Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-8

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System

Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VV/2021-8
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vorhaben eines Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-Systems verfolgt das Ziel, erstmals systematisch Techniken der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz für die Wasserforschung nutzbar zu machen. Dazu soll ein System aus Hard- und Software konzipiert, installiert und betrieben werden, welches im Hochdurchsatz (Laborautomation) zahlreiche verschiedene organische Wasserschadstoffe mit unterschiedlichen bzw. variabel parametrierten, neuartigen Wasserbehandlungsverfahren behandeln kann.

Die Behandlungs- und Schadstoff-Abbauverfahren sind ausnahmslos stromgetrieben und umfassen das Gebiet der sog. Advanced Oxidation Processes (AOP). Dabei soll das chemische Verhalten der Schadstoffe in den unterschiedlichen Verfahren, wie z.B. die Abbaukinetik, automatisiert und digital erfasst werden. Das System ist damit die Grundlage, um systematisch große, validierte und mit Metadaten angereicherte Datensätze zu erstellen, die als Arbeitsgrundlage für Techniken der künstlichen Intelligenz (KI), spezielle deep learning-Ansätze und künstliche neuronale Netzwerke für die Wassertechnologie benötigt werden. Das System muss daher einen hohen Anteil an Robotik und entsprechende Software-Lösungen beinhalten (Automatisierung und Datenbankschnittstellen).

Die zu erbringende Leistung gliedert sich in eine Liefer- und eine Dienstleistung. Der Lieferumfang beinhaltet die entsprechende Hardware - insbesondere Reaktoren, Vorlage, Probentransfer, Sensorik und PC-Hardware.

Die zu erbringende Dienstleistung liegt in der Laborautomation und Programmierung von Datenbankschnittstellen und somit einer Entwicklungsleistung zur automatischen Steuerung der Wasserschadstoff-Analyse-Versuche und dem Aufbau einer entsprechenden Datenbank.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dieser Ausschreibung sollen jeweils zwei baugleiche und austauschbare Reaktoren (Volumen 50-100 mL) für das Abbauverfahren der Ozonung sowie die entsprechende Laborautomation des Gesamtsystems bereitgestellt werden. Die Ausstattung der Reaktoren mit den entsprechenden Geräten (z.B. Ozongeneratoren usw.) sind nicht Teil der Ausschreibung. Es sollen aber vorgegebene Geräte in die entsprechenden Reaktoren eingebracht und über die Laborautomation angesteuert werden können.

Der Automatisierungs- und Steuerungssoftware kommt in der geplanten Anlage eine sehr große Bedeutung zu, da diese die Versuchsplanung und -vorbereitung, Versuchsdurchführung, Datenakquisition und -prozessierung realisieren und miteinander verbinden muss. Dies alles soll in einer übersichtlichen grafischen Benutzeroberfläche abgebildet sein. Die Software soll dem Anwender auch umfangreiche Möglichkeiten zur Anpassung und Konfiguration des Probenworkflows und zur Probenverwaltung und Konfiguration bieten.

Eine ausführliche Beschreibung ist unter Punkt 5 des Dokumentes "Allgemeine Bewerbungsbedingungen" zu finden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

2019 FGI 0016

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 058-146944
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: EU-VV/2021-8
Bezeichnung des Auftrags:

Hochdurchsatz-Wasserschadstoff-Analyse-System

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Korbussen
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um ein 2-stufiges Verfahren.

In dieser ersten Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber

ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Die eigentliche Angebotsaufforderung erfolgt somit erst in der zweiten Stufe - der Angebotsphase.

Es ist beabsichtigt, soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt, vier geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB bestimmt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb

einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/11/2021

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