Durchführung der Jahresabschlussprüfung an sechs Thüringer Hochschulen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-OV/2021-74
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-weimar.de
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eah-jena.de
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hfm-weimar.de
Ort: Nordhause
NUTS-Code: DEG07 Nordhausen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hs-nordhausen.de
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-ilmenau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Jahresabschlussprüfung an sechs Thüringer Hochschulen
Auftragsgegenstand bildet die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie der Vorgaben des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) für sechs Thüringer Hochschulen.
Auftragsgegenstand bildet die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie der Vorgaben des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) für sechs Thüringer Hochschulen. Die detaillierte Beschreibung der Leistung ist in Anlage 2 - Leistungsbeschreibung - aufgeführt.
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena plant die Einführung eines Enterprise Resource Planning System (ERP-System) mit Produktivstart zum 01.01.2024.
Gegenstand der optional zu erbringenden Leistungen:
Prüfung der ordnungsgemäßen Übernahme (Migration) der Daten aus dem Altsystem der HIS e.G. (insbesondere HIS FSV, FIBU, MBS, BES, ABU, IVS, KBS, COB, SVA, RKA) in das neue ERP-System der Universität Jena. Dabei gelten die Grundsätze und Prüfungsstandards des IDW in der jeweils gültigen Fassung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs-, Firmen- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerberfrist nicht älter als sechs Monate sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.
o Unternehmensdarstellung inklusive
- Allgemeine Unternehmensdarstellung
- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr.
- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den Auftraggeber betreuen würde)
- Telefon-/Faxnummer und E-Mailadresse
- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige
- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.
o Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen
o Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 5)
o Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (Anlage 6) und Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (Anlage 7)
o Auf Anforderung sind vom Best-Bieter die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen (vgl. auch Verpflichtende Erklärungen und Nachweise gemäß dem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVgG) - Bestbieterprinzip)
- Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 8)
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17 ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen (Anlage 9)
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 10)
Wenn zutreffend:
- Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 11)
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG) (Anlage 12)
o Eigenerklärung/ Nachweis von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren, die eine Jahresabschlussprüfung nach § 53 HGrG bei einer öffentlichen Einrichtung, insbesondere einer Hochschule, zum Inhalt hatten sowie
o Eigenerklärung/ Nachweis von drei Referenzen in den letzten 3 Jahren, bei denen die Anforderungen der Trennungsrechnung (entsprechend dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich Hochschulen) geprüft und testiert worden sind. Bei den Nachweisen ist eine Kurzbeschreibung sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers anzugeben - die Referenzen dürfen nicht das Recht des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren unterliegt dem ThürVgG. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen.
Ort: Weimar
Land: Deutschland
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder E-Mail) an die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.