Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: 21 VOB 090
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle
Brandschutzausstattung
Auf dem Grundstück Karl — Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte
Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut. Auf dem gleichen Grundstück wird eine
Sporthalle neugebaut.
In diesem Zusammenhang wird für beide Gebäude Brandschutzausstattung eingebaut..
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
- 31 Stck. Feuerlöscher, Schaum, Brandklasse ABC
- 90 Stck. Schilder und Hinweiszeichen
- Erstellung Feuerwehrplanung Schulgebäude
- 15 Stck. Flucht- und Rettungspläne Schulgebäude
- Erstellung Feuerwehrplanung Sporthalle
- 6 Stck. Flucht- und Rettungspläne Sporthalle
Stand: 16.07.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung Schulgebäude und Ersatzneubau Turnhalle - Los 28 Brandschutzausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gera.de