Innere Erschließung Teil 1, Los 2.1 Regenrückhaltebecken und Los 2.2 Löschwasserbehälter Referenznummer der Bekanntmachung: IGK 2021 03-0124-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leg-thueringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Innere Erschließung Teil 1, Los 2.1 Regenrückhaltebecken und Los 2.2 Löschwasserbehälter
Erschließung Industrie- und Gewerbegebiet „Görmar-Kaserne“ in Mühlhausen
Vergabeverfahren 2 - Innere Erschließung Teil 1
LOS 2.1 Regenrückhaltebecken
LOS 2.2 Löschwasserbehälter 2
Los 2.1. Regenrückhaltebecken
99974 Mühlhausen
LOS 2.1 Regenrückhaltebecken
16.000 m³ Bodenaushub
2.000 m² Böschungsprofilierung
5.300 m² Tondichtungsbahn
5.300 m² Schutzschicht
300 m Ringdrainage
300 m Grabenprofilierung
120 m Abwasserkanal DN 300 SB
40 m Abwasserkanal Kastenprofil
50 m Abwasserkanal DN 800 SB
1 Stck. Zulaufbauwerk Stahlbeton inkl. Ausrüstung
1 Stck. Drosselschacht Stahlbeton inkl. Ausrüstung
14 Stck. Winkelstützelemente
320 m Stabgitterzaun mit Tor
1.200 m² Asphalttragdeckschicht
1.700 m² Frostschutzschicht
200 m² Wasserbaupflaster
Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Los 2.2 - Löschwasserbehälter 2
99974 Mühlhausen
LOS 2.2 Löschwasserbehälter
1 Stck. Löschwasserbehälter 200 m³ in stahlbetonweise liefern und montieren inklusive Tiefbau und Oberflächenbefestigung
Die Einreichung mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2.1. Regenrückhaltebecken
Ort: Ebeleben
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99713
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2.2 - Löschwasserbehälter 2
Ort: Ebeleben
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99713
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d.h. Registrierung: https://www.evergabe-online.de/registration/tenderer/ companyData.html?1), um ihnen im Falle etwaiger Fragen von Mitbewerbern oder Änderungen der Vergabeunterlagen, die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei einer anonymen Nutzung selbst verantwortlich sind, sich über Änderungen im Verfahren und in den zum Download angebotenen Unterlagen zu informieren.
Sie können Anfragen ausschließlich per ANA-Web in der Webanwendung der e-Vergabe stellen. Allgemeine Fragen werden gesammelt und in einem anonymisierten Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog von der Vergabestelle beantwortet. Den Bieter-Fragen-und-Antworten-Katalog finden Sie in dem Ordner Vergabeunterlagen im ANA-Web und parallel auf der Bekanntmachungsseite des Verfahrens unter „Ausschreibungsunterlagen einsehen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.