Beschaffung einer Musterwebmaschine für Schmaltextilien Referenznummer der Bekanntmachung: titv 09-01/2021 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.titv-greiz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Musterwebmaschine für Schmaltextilien
Beschaffung einer Musterwebmaschine für Schmaltextilien
Greiz
Beschaffung einer Musterwebmaschine für Schmaltextilien
Zahlungsbedingungen:
30 % Anzahlung nach Bestellung
60 % Abschlagszahlung bei Meldung Versandbereitschaft
10 % nach vollständiger Leistungserbringung durch den Auftragnehmer und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber
Eine Bankbürgschaft der Hausbank des Bieters über den Gesamtbetrag von Anzahlung/Abschlagszahlung ist zwingend erforderlich; ohne eine solche Bankbürgschaft können von der Vergabestelle keine Anzahlungen/Abschlagszahlungen geleistet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Musterwebmaschine für Schmaltextilien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www-bundeskartellamt.de
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).