Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur Referenznummer der Bekanntmachung: GVB/21/02

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gvbgera.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur

Referenznummer der Bekanntmachung: GVB/21/02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34621200 Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines Rillenreinigungsfahrzeuges mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH Zoitzbergstraße 3 07551 Gera

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf die Herstellung und Lieferung eines Zweiwegefahrzeugs (Basisfahrzeug: 18 t-LKW, Radformel 4×2, als Betriebsfahrzeug nach BOStrab zugelassen) zur Rillen- und Weichenreinigung im Straßenbahnnetz des Auftraggebers.

Das Fahrzeug muss hierzu über ein hydrostatisch angetriebenes Schienenfahrwerk in Meterspurausführung verfügen.

Die Schienenreinigung muss über eine Hochdruck-Wasser-Anlage erfolgen.

Durch den Reinigungsvorgang aufgewirbelter Schmutz muss mittels rechts und links angebrachter Saugschuhe aufgenommen werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug über einen schwenkbaren Ausleger am Heck des Fahrzeuges verfügen, mit dem auch Sinkkästen gereinigt sowie Laub und Sand aus dem Gleisbett entfernt werden können.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Option Modul zur Fernwartung

Option Mittelausleger

Option Erstbevorratung Ersatzteil-Startpaket

Option Erstbevorratung Verschleißteil-Startpaket

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 107-282882
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: GVB/21/02
Bezeichnung des Auftrags:

Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/10/2021
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:

1. Form:

1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.

1.2. Die Teilnahmeanträge sind über http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur nach Maßgabe von § 44 SektVO ist nicht erforderlich. Soweit in Formblättern Unterschriften gefordert werden, sind auch diese Dokumente ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform in elektronischer Form einzureichen. Auch hierfür ist eine elektronische Signatur nicht erforderlich. Das unterschriebene Dokument kann als Scan eingereicht werden.

2. Verfahren:

2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 14.06.2021 über

http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich

ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.

2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.

2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.

2.4. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge anhand der unter Ziff. II.2.9) benannten Wertungsmatrix werten. Er wird die 3 bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).

3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:

3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.2) - Formblatt 4 - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen. Ferner sind von der

Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.

3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen.

Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig.

4. Nachunternehmer:

4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 2) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 3). Nur

für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.

4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungser

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JRLH7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2021

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