Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur Referenznummer der Bekanntmachung: GVB/21/02
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gvbgera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur
Beschaffung eines Rillenreinigungsfahrzeuges mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur
GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH Zoitzbergstraße 3 07551 Gera
Die vorliegende Veröffentlichung bezieht sich auf die Herstellung und Lieferung eines Zweiwegefahrzeugs (Basisfahrzeug: 18 t-LKW, Radformel 4×2, als Betriebsfahrzeug nach BOStrab zugelassen) zur Rillen- und Weichenreinigung im Straßenbahnnetz des Auftraggebers.
Das Fahrzeug muss hierzu über ein hydrostatisch angetriebenes Schienenfahrwerk in Meterspurausführung verfügen.
Die Schienenreinigung muss über eine Hochdruck-Wasser-Anlage erfolgen.
Durch den Reinigungsvorgang aufgewirbelter Schmutz muss mittels rechts und links angebrachter Saugschuhe aufgenommen werden. Darüber hinaus muss das Fahrzeug über einen schwenkbaren Ausleger am Heck des Fahrzeuges verfügen, mit dem auch Sinkkästen gereinigt sowie Laub und Sand aus dem Gleisbett entfernt werden können.
Option Modul zur Fernwartung
Option Mittelausleger
Option Erstbevorratung Ersatzteil-Startpaket
Option Erstbevorratung Verschleißteil-Startpaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rillenreinigungsfahrzeug mit Schienenfahreinrichtung für Meterspur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmeantrag sind die folgenden Informationen zwingend zu beachten:
1. Form:
1.1. Die in Ziff. III.1) benannten Formblätter können auf der Internet-Seite des DTVP Deutsches Vergabeportal unter http://www.dtvp.de/Center/ uneingeschränkt, vollständig und gebührenfrei unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden.
1.2. Die Teilnahmeanträge sind über http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur nach Maßgabe von § 44 SektVO ist nicht erforderlich. Soweit in Formblättern Unterschriften gefordert werden, sind auch diese Dokumente ausschließlich über die angegebene Vergabeplattform in elektronischer Form einzureichen. Auch hierfür ist eine elektronische Signatur nicht erforderlich. Das unterschriebene Dokument kann als Scan eingereicht werden.
2. Verfahren:
2.1. Bewerberfragen - Sollte diese Bekanntmachung oder die übersandten Formblätter aus Sicht des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten enthalten, so hat der Bewerber den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren. Hinweise oder Rückfragen sind in Textform bis zum 14.06.2021 über
http://www.dtvp.de/Center/ unter den dort genannten Nutzungsbedingungen einzureichen. Der Auftraggeber wird sich bemühen, auch später eingehende Fragen noch zu beantworten, soweit dies bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch möglich
ist. Ergänzende Hinweise des Auftraggebers, die sich aufgrund von Rückfragen ergeben, werden anonymisiert allen Bewerbern unter http://www.dtvp.de/Center/ zugänglich gemacht.
2.2. Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge werden nicht erstattet.
2.3. Sollten geforderte Unterlagen im Teilnahmeantrag fehlen oder unvollständig sein, kann der Bewerber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bewerber zur Nachreichung von Unterlagen oder Vervollständigung der Teilnahmeanträge aufzufordern.
2.4. Der Auftraggeber wird die Teilnahmeanträge anhand der unter Ziff. II.2.9) benannten Wertungsmatrix werten. Er wird die 3 bestplatzierten Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben (Beginn der Angebotsphase).
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
3.1. Mehrere Bewerber können sich zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Falle ist die Eigenerklärung nach Ziff. III.1.2) - Formblatt 4 - von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet vorzulegen. Ferner sind von der
Bewerbergemeinschaft die genannten Eignungsnachweise beizubringen.
3.2. Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft zwischen Abgabe des Teilnahmeantrages und Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Rückgriff auf nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderte Einzelbewerber ist ausgeschlossen.
Ebenso ist die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft aus Einzelbewerbern, die sich im Teilnahmewettbewerb für die Angebotsabgabe präqualifiziert haben, aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig.
4. Nachunternehmer:
4.1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf dritte Unternehmen (benannte Nachunternehmer) berufen (sogenannte Eignungsleihe). Hierzu hat der Bewerber mit Abgabe seines Teilnahmeantrages anzugeben, welche Leistungsteile von benannten Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 2) und eine Verpflichtungserklärung des benannten Nachunternehmers vorzulegen, wonach sich dieser gegenüber dem Bewerber zur Erbringung des fraglichen Leistungsteils verpflichtet und damit nachweist, dass er dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Formblatt 3). Nur
für den Fall der Eignungsleihe sind für den benannten Nachunternehmer sämtliche Eignungsnachweise beizubringen.
4.2. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass im Falle einer Leistungser
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4JRLH7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.