ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - REGIOMED Service GmbH - Betreiberkonzept und (Mit-)Gesellschafter für Zentralküche Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000141
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - REGIOMED Service GmbH - Betreiberkonzept und (Mit-)Gesellschafter für Zentralküche
Betreiberkonzept und (Mit-)Gesellschafter
Standort der Zentralküche: 96215 Lichtenfels
Sitz der Gesellschaft: 96515 Sonneberg
In Lichtenfels betreibt die REGIOMED Kliniken GmbH über die Tochtergesellschaft REGIOMED Service GmbH seit 1. Mai 2020 eine neue Zentralküche im Cook & Chill Verfahren. Von dort aus werden die einzelnen Standorte (6 Kliniken, 7 Seniorenzentren) des Verbunds zentral mit Essen beliefert. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Technisierung gewinnt dabei die Nutzung von umfassenden Marktkenntnissen und Erwartungen über zukünftige technologische Entwicklungen an Relevanz für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie eines effizienten medizinischen Betriebes. Da die Küche aktuell zu ca. 50% ausgelastet ist, beabsichtigt die REGIOMED Kliniken GmbH gemeinsam mit einem privaten (Mit-)Gesellschafter, eine neue Tochtergesellschaft (GmbH) zum Betrieb der Großküche zu gründen, um weitere Abnehmer für das Essen aus der Zentralküche generieren zu können und die Wirtschaftlichkeit in den Cafeterien zu verbessern. Der private (Mit-)Gesellschafter beteiligt sich hierbei mit finanziellen Einlagen, seinem Know-How und einem Betreiberkonzept, um die Versorgungsleistungen dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen. Welche Leistungen konkret, auf welche Weise und in welchem Rahmenkonzept erbracht werden sollen, soll im Verfahren ermittelt werden und ist Teil des Verfahrens. Die REGIOMED Kliniken GmbH strebt folgendes Szenario an: Gründung einer Organgesellschaft mit beschränkter Haftung und deren Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Coburg. Dazu gründet die REGIOMED Kliniken GmbH zusammen mit dem privaten (Mit-)Gesellschafter diese Gesellschaft als 100%ige Tochtergesellschaft. Der Auftraggeber strebt eine innovative Industriepartnerschaft mit dem Ziel der Kostenoptimierung und Qualitätssicherung für den gesamten Verpflegungsbereich an. Die Planung, Steuerung und Kontrolle sowie die Optimierung und Erweiterung der Verpflegungsleistung soll durch die gemeinsame Gesellschaft erbracht werden. Zur Erfüllung der genannten Aufgaben wird die REGIOMED Kliniken GmbH einen externen Bieter im Rahmen des geplanten Vergabeverfahrens auswählen und als Gesellschafter in diese Organgesellschaft aufnehmen. Grundlage der Zusammenarbeit in der Gesellschaft ist ein zwischen den REGIOMED Kliniken GmbH und dem privaten (Mit-)Gesellschafter abzuschließender Gesellschaftsvertrag. Zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit schließen die REGIOMED Kliniken GmbH und der im Vergabeverfahren ermittelte private (Mit-)Gesellschafter sowie die Organgesellschaft über den Gesellschaftsvertrag hinaus einen Management-Vertrag ab. Alternative Szenarien, können von den Bietern vorgeschlagen werden.
Der abzuschließende Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Laufzeit des Vertrags beginnt voraussichtlich am 1. September 2021. Die ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit werden als Probezeit vereinbart. REGIOMED Kliniken GmbH ist die Option vorbehalten, den Vertrag um weitere fünf Jahre mit unveränderten Konditionen zu verlängern, was spätestens neun Monate vor Vertragsende schriftlich erklärt werden muss. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet spätestens nach 10 Jahren.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
REGIOMED-KLINIKEN GmbH, Zentralverwaltung/Geschäftsführung, Gustav-Hirschfeld-Ring 3, 96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/