Kauf/Leasing Funkstreifenwagen neutral Ford S-Max Referenznummer der Bekanntmachung: 24.55-2912-367-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf/Leasing Funkstreifenwagen neutral Ford S-Max
Kauf/Leasing von neutralen FunkstreifenwagenFord S-Max für die Thüringer Polizei.
Werden Kauf und Leasing gleichzeitig ausgeschrieben, erfolgt die Entscheidung über die zu wählende Beschaffungsvariante nach einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß Anhang II der Leistungsbeschreibung.
Dem Bieter ist freigestellt, Kauf und/oder Leasing (24 und/oder 48 Monate) anzubieten.
Kauf/Leasing von neutralen FunkstreifenwagenFord S-Max für die Thüringer Polizei.
Werden Kauf und Leasing gleichzeitig ausgeschrieben, erfolgt die Entscheidung über die zu wählende Beschaffungsvariante nach einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung gemäß Anhang II der Leistungsbeschreibung.
Dem Bieter ist freigestellt, Kauf und/oder Leasing (24 und/oder 48 Monate) anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf/Leasing Funkstreifenwagen neutral Ford S-Max
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich
ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre
Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im
Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag
(Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann der Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bieter
und Bewerber müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfungsantrag stellen. Ein
Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftragsgebers nach
§ 134 GWB sowie für die Bieter geltenden Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB hin.