RV Fertignährböden zur mikrobiologischen Diagnostik (Agar-Platten) Referenznummer der Bekanntmachung: 064.O.21.155
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
NUTS-Code: DEG03 Jena, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uniklinikum-jena.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uniklinikum-jena.de/vergabeportal.html
Abschnitt II: Gegenstand
RV Fertignährböden zur mikrobiologischen Diagnostik (Agar-Platten)
RV Fertignährböden zur mikrobiologischen Diagnostik (Agar-Platten)
Universitätsklinikum Jena Am Klinikum 1 07747 Jena
Verfahrensgegenstand ist die Versorgung der mikrobiologischen Diagnostik mit Fertigplatten zum kulturellen Nachweis von humanpathogenen Erregern als Rahmenvereinbarung mit einer festen Vertragslaufzeit von 2 Jahren und der Option zur Verlängerung für weitere 2 Jahre.
Die Verarbeitung der Fertigplatten erfolgt über ein vorhandenes automatisiertes Anlagesystem der Firma BD Kiestra. Der Lieferant muss nachweisen, dass die Platten ohne Störungen über die Anlage verarbeitet und transportiert werden können.
Die Belieferung von Fertigplatten, die in großen Mengen benötigt werden (Columbia-Schafblut-, Kochblut-, Drigalski-Laktose- und Schadler/KV-Agar), soll anteilig in einem zweiwöchigen Rhythmus erfolgen. Fertigplatten, die in kleineren Mengen benötig werden, sollen nach Bedarf bei Bestellung geliefert werden. Die Lieferzeit nach Bestellung soll 72 h nicht übersteigen.
Option zur Vertragsverlängerung um 2 Jahre (maximale Gesamtlaufzeit: 4 Jahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft.
- Eigenerklärung zur Fachkunde / Eignung (Formblatt 124 LD)
- Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
a) bei Personenschäden je Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR
b) bei Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Liste der wesentlichen analogen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit Bezeichnung und Umfang der Leistung sowie Leistungszeitraum und Ansprechpartner (mit Kontaktdaten)
- Anzahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten
- Zertifikate zur kontrollierten Herkunft der Mediumkomponenten inkl. solche tierischen Ursprungs
- Nachweis, dass die angebotenen Platten ohne Störungen mit dem vorhandenen automatisierten Anlagesystem der Firma BD Kiestra verarbeitet und transportiert werden können
- Eigenerklärung, dass die Lieferzeit nach Bestellung 72 h nicht übersteigt
- Vorschläge für alternative Platten im Falle von Lieferengpässen
Erklärungen laut ThürVgG. Die dafür erforderlichen Formblätter sind über einen im Aufforderungsschreiben genannten Link einsehbar. Nach Aufforderung durch die Vergabestelle zur Vorlage der Erklärungen zum Thüringer Vergabegesetz sind diese vom Bestbieter innerhalb von 3-5 Werktagen zu übermitteln. Eine Einreichung per Email ist dabei ausreichend.
Bei nicht fristgerechter Vorlage der Erklärungen wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind zum kostenlosen download auf dem Vergabeportal des DTVP eingestellt (http://www.dtvp.de/Center/).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYAR97V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jena
Postleitzahl: 07747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.uniklinikum-jena.de/stabsstellevergabe.html