Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Saalfeld/Saale Referenznummer der Bekanntmachung: EU_50/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saalfeld/Saale
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saalfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Saalfeld/Saale
Die Stadt Saalfeld/Saale beschafft ein Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Freiwillige Feuerwehr Saalfeld/Saale.
Dieses TLF muss nach DIN 14530-22 Ausgabe 2019-11 inklusive Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung geliefert werden.
BRD, Freistaat Thüringen, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, 07318 Saalfeld/Saale, Beulwitzer Straße 7
Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit mind. 3000l und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Besatzung aus einem Trupp (1/2) besteht und dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser, insbesondere in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen ist
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Das Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) muss nach DIN 14530-22 Ausgabe 2019-11 inklusive Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung geliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 55 Abs. 2 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen
Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der
Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Angebote sind als PDF-Dokument auf der angeführten Vergabeplattform ausgefüllt und unterschrieben elektronisch in Textform einzureichen.
b) Die einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu übermitteln und fristgerecht einzureichen. Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Teilnehmer/Bieter.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers/Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer/Bieter dem AG unverzüglich, spätestens bis
zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Rückfragen während der Angebotsphase sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.