Aufhebung des Vergabeverfahrens Aufsichtsdienst in den städtischen Goethemuseen der Stadt Ilmenau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ilmenau
NUTS-Code: DEG0F Ilm-Kreis
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilmenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung des Vergabeverfahrens Aufsichtsdienst in den städtischen Goethemuseen der Stadt Ilmenau
Die Stadt Ilmenau unterhält drei Goethemuseen in denkmalgeschützten Gebäuden: das
GoetheStadtMuseum in innerstädtischer Zentrallage am Marktplatz, das Museum Jagdhaus
Gabelbach außerhalb im Waldesrand gelegen sowie das Goethehaus im Ilmenauer Ortsteil
Stützerbach in dezentraler Ortslage. Alle drei Häuser zeigen dem Gast die Orts- und Regionalgeschichte auf und gehen auf
Goethes vielfältiges Wirken in der der Region Ilmenau ein. Neben Möbel- und Einzelstücken
umfassen die Dauerausstellungen auch Vitrinen, Text- und Bildtafeln sowie Medienstationen.
In allen drei Häusern ist neben dem Schließdienst und der Aufsicht der Räumlichkeiten und
Museumgäste auch die Eintrittskassierung und der Warenverkauf Bestandteil des Auftrages.
Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Bestandteil der Aufsicht sind 3 Goethemuseen der Stadt Ilmenau:
-GoetheStadtMuseum in innerstädtischer Zentrallage
-Museum Jagdhaus Gabelbach außerhalb im Waldesrand
-Goethehaus im Ilmenauer Ortsteil Stützerbach
Aufgaben der Dienstleistung:
-Aufsicht der Räumlichkeiten und Museumgäste
-Eintrittskassierung
-Warenverkauf
- leichte Reinigungsarbeiten an den Ausstellungsstücken
- ggf. Unterstützung Sicherheitsdienstes im Alarmierungsfall
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Ort: Ilmenau
Land: Deutschland
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß
unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg
geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Ort: Weimar
Land: Deutschland