Neubau Grundschule Wurzbach Planungsleistungen § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: P251
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schleiz
NUTS-Code: DEG0K Saale-Orla-Kreis
Postleitzahl: 07907
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saale-orla-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Wurzbach Planungsleistungen § 34 HOAI
Planungsleistungen nach § 34 HOAI
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für eine bestehende Grundschule in Wurzbach. Der Neubau der allgemeinbildenden Grundschule "Am Wurzbächle" soll als 1 bis 1 1/2 -zügige Grundschule mit mindestens 4 Klassenräumen, Differenzierungsräumen, 1 Werkraum, mind. 2 Horträume (die auch als 2 zusätzliche Klassenräume genutzt werden können), separatem Schullei-terzimmer und Sekretariat, Abstellmöglichkeiten für Spielgeräte, Hausmeisterbereich usw. und mit über-durchschnittlichem energetischem Standard errichtet werden. Für die Aufstellung des Raumprogrammes soll sich an dem 2013er Entwurf der Thüringer Schulbaurichtlinie orientiert werden. Das Baufeld der neuen Grundschule liegt im Tal und wird auf der Nordseite von einem Hang gesäumt. Ein weiteres prägendes Merkmal des Baufeldes ist das Wurzbächle, dessen verrohrter Abschnitt das Grundstück teilt. Der barriere-freie Neubau soll sich in die gebaute Umgebung einfügen und entsprechend auf dem Grundstück ausge-richtet werden. Eine flexible Nutzung von Schul- und Hortbereich wird in Teilbereichen angestrebt, grundsätzlich ist von 100 Schüler- und 80 Hortplätzen auszugehen. Es soll eine nachhaltig nutzbare Gebäudestruktur entstehen, die sich an zukünftige veränderliche Schülerzahlen und ggf. geänderte Nutzungsanforderungen anpassen kann. Die Gebäudeplanung soll sich der spezifischen Nutzerzielgruppe (Grundschüler 1. - 4. Schuljahr) in besonderer Weise stellen und für die Schule ein bauliches Angebot als Lebensort für Kinder zum Lernen zu schaffen. Ein Mehrzweckraum, der geschlossen und geöffnet werden kann, soll im Alltag mit einer angrenzenden Ausgabeküche vorwiegend als Speiseraum zur Schülerversorgung genutzt werden, aber auch als Aula, Pro-jektraum, Theater etc. umfunktioniert werden können. Die Speisenversorgung der Schüler und Lehrkräfte soll als reine Auftau-/Aufwärm- und Ausgabeküche sichergestellt werden. Im Rahmen der Projektvorbereitung wurde der Lage- und Höhenplan erstellt sowie die Bestandserfassung vorgenommen. Ebenso liegt bereits ein Baugrundgutachten vor. Gegenstand sind die Leistungen der Gebäudeplanung § 34 HOAI. Für das Vorhaben stehen ca. 1,9 Mio. € (netto) für die KG 300 und ca. 500.000 € (netto) für die KG 400 (DIN 276) zur Verfügung. Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenobergrenze, auf welchen die Planungsleistungen im Leistungsbild (§ 34 HOAI) auszurichten sind. Das Vorhaben wird gefördert aus Zuwendungen des Thü-ringer Schulinvestitionsprogramms. Die Beauftragung wird stufenweise, vorerst für die LPH 1 bis 4 nach § 34 HOAI erfolgen. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der zu erarbei-tenden Entwurfsplanung und sobald die erforderlichen Finanzmittel vollumfänglich abgesichert sind. Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmit-teln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert werden. Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten. Die Abgabe der Bauantragsunterlage zur Genehmigung ist für den 31.12.2021 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Die Beauftragung der Planungsleistungen nach § 34 soll vorerst für die LPH 1 bis 4 erfolgen. Optional behält sich der Auftraggeber vor die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 § 34 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Pla-nungsergebnisses und der zu erarbeitenden Genehmigungsplanung. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Leistungen nach Bauabschnitten, einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne An-spruch darauf. Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauf-tragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen nach HOAI, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Wurzbach Planungsleistungen § 34 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.