Dienstleistungen der kontrollierten Lohnanzucht der Baumart Lärche 2022 - 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 8012-D-400-2021-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.thueringenforst.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der kontrollierten Lohnanzucht der Baumart Lärche 2022 - 2024
ThüringenForst - Anstalt öffenlichen Rechts beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 3,00 kg eigenem Lärchen-Saatgut mit einer maximalen Pflanzenabnahme von 100.000 Stück in kontrollierter Lohnanzucht zu vergeben. Die Beschaffung ist in zwei gleichgroße Lose aufgeteilt. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Leistungszeitraum ist Februar 2022 bis Mai 2024.
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 50.000 Containerpflanzen Lärche
Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 1,5 kg Lärchen-Saatgut aus eigenen Beständen in kontrollierter Lohnanzucht von Kleincontainerpflanzen zu vergeben. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Aussaat und Anzucht erfolgen auf Betriebsflächen des Auftragnehmers. Der Auftrag beinhaltet die Anzucht und Anlieferung von max. 50.000 Lärchen inklusive Leihe von 12 geeigneter Pflanzgeräte, Rückabholung der geliehenen Pflanzgeräte und der leeren Pflanzcontainer durch den Auftragnehmer.
Verbindlich sollen je Los und pro Pflanze die Kosten für eine optionale Rüsselkäferbehandlung, für eine optionale Wildverbissmittelbehandlung sowie der jeweilige Aufpreis für mögliche Standzeitverlängerung bis Oktober 2024 und April 2025 angeboten werden.
Lohnanzucht zur Abnahme von bis zu 50.000 Containerpflanzen Lärche
Thüringen
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Aussaat und Anzucht aus 1,5 kg Lärchen-Saatgut aus eigenen Beständen in kontrollierter Lohnanzucht von Kleincontainerpflanzen zu vergeben. Das für die Anzucht erforderliche Saatgut wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Aussaat und Anzucht erfolgen auf Betriebsflächen des Auftragnehmers. Der Auftrag beinhaltet die Anzucht und Anlieferung von max. 50.000 Lärchen inklusive Leihe von 12 geeigneter Pflanzgeräte, Rückabholung der geliehenen Pflanzgeräte und der leeren Pflanzcontainer durch den Auftragnehmer.
Verbindlich sollen je Los und pro Pflanze die Kosten für eine optionale Rüsselkäferbehandlung, für eine optionale Wildverbissmittelbehandlung sowie der jeweilige Aufpreis für mögliche Standzeitverlängerung bis Oktober 2024 und April 2025 angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister
Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz haben die Bieter im Angebotsformular die für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen sowie die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen.
Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und die Gesamtschuldnerschaft zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist für Bieterfragen: 16.11.2021, 09:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.