ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Beratungsleistungen Umsetzung Restrukturierungs- und Sanierungsprogramms Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/001028
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonneberg
NUTS-Code: DEG0H Sonneberg
Postleitzahl: 96515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - REGIOMED-Kliniken GmbH - Beratungsleistungen Umsetzung Restrukturierungs- und Sanierungsprogramms
Beratungsleistungen zur Umsetzung des laufenden Restrukturierungs- und Sanierungsprogramms nach IDW S6
Regiomed-Kliniken GmbH
Zentralverwaltung
Gustav-Hirschfeld-Ring 3
96450 Coburg
Gegenstand der Vergabe sind Beratungsleistungen zur Umsetzung des Restrukturierungs- und Sanierungsprogramms nach IDW S6 durch inhaltliche Beratung sowie methodische Unterstützung durch ein Projekt-Management-Büro (PMB) bzw. Sanierungs-Office zur Steuerung und Kontrolle aller Projekte nebst laufendem Bericht an die Geschäftsführung.
Mit Zuschlag wird zunächst eine Laufzeit über 1 Jahr abgeschlossen. Als Vertragsbeginn wurde der 01.01.2022 festgelegt. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal dreimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Mit Zuschlag wird zunächst eine Laufzeit über 1 Jahr abgeschlossen. Als Vertragsbeginn wurde der 01.01.2022 festgelegt. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal dreimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
- Gemittelter Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren [§ 45 VgV] (10 %)
- Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungsleistungen für Restrukturierungs- und Sanierungsprogramme) in den letzten drei Jahren [§ 45 VgV] (10 %)
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (60 %)
- Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren [§ 46 VgV] (5 %)
- Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (10 %)
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (5 %)
Bei Punktegleichstand bei mehreren Bewerbern entscheidet die im Kriterium "Referenzen über nachgewiesene kommunale Sanierungen im Krankenhaus und Gesundheitswesen" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium "Referenzen über zur fallbegleitende Kodierung (right coding)" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium "Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder vergleichbar)" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet das Los.
Mit Zuschlag wird zunächst eine Laufzeit über 1 Jahr abgeschlossen. Als Vertragsbeginn wurde der 01.01.2022 festgelegt. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal dreimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern. Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Sitz der Gesellschaft
REGIOMED-KLINIKEN GmbH
Neustadter Straße 61
96515 Sonneberg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs-unternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungs-maklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Jahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Beratungsleistungen für Restrukturierungs- und Sanierungsprogramme), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Falschberatungen (inkl. echter Vermögensschäden)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre bis max. zehn Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Angabe der Fachkräfte oder Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der Fachkräfte oder der Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung und das Team in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestens 3 nachgewiesene Sanierungen im Krankenhaus- und Gesundheitswesen mit der Übernahme der leitenden exekutiven Funktion (Geschäftsführung, Prokurist, ...)
Mindestens 3 nachgewiesene kommunale Sanierungen im Krankenhaus- und Gesundheitswesen
Mindestens 3 nachgewiesene Fachbereichs-konsolidierungen (Standortzusammenlegungen, Schließungen, ...) mit Umsetzungsverantwortung
Mindestens 3 erfolgreich umgesetzte Sachbedarfsprojekte mit einem Einspareffekt von mindestens 1.0 Mio. Euro p.a.
Mindestens 3 nachgewiesene Referenzprojekte zur fallbegleitenden Kodierung (right Coding)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.11.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/