Wartungsleistungen, Notrufsysteme und Bereitschaftsdienste für Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 127/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://plus.aok.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsleistungen, Notrufsysteme und Bereitschaftsdienste für Aufzugsanlagen
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens sind:
- die regelmäßige Wartung und Inspektion an Aufzügen,
- die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf eine 24 h-Notrufzentrale,
- die Bereitstellung von Fachpersonal zur Personenbefreiung sowie
- optional die Reparaturleistungen
für die Aufzugsanlagen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 2-1 beigefügt.
Regionen Chemnitz, Dresden, Leipzig
01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen, Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens (Los 1) sind:
- die regelmäßige Wartung und Inspektion an Aufzügen,
- die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf eine 24 h-Notrufzentrale,
- die Bereitstellung von Fachpersonal zur Personenbefreiung sowie
- optional die Reparaturleistungen
für die Aufzugsanlagen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für die Regionen Chemnitz, Dresden und Leipzig.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 2-1 beigefügt.
Regionen Erfurt, Gera/Plauen, Suhl
99084 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, Regionen Erfurt, Gera/Plauen, Suhl
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens (Los 2) sind:
- die regelmäßige Wartung und Inspektion an Aufzügen,
- die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf eine 24 h-Notrufzentrale,
- die Bereitstellung von Fachpersonal zur Personenbefreiung sowie
- optional die Reparaturleistungen
für die Aufzugsanlagen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für die Regionen Erfurt, Gera/Plauen und Suhl.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 2-1 beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der Vergabeunterlagen)
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung je Schadensereignis von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselschäden für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, unterhalten und dies bei Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen wird, unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlagen
- detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe
o des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners einschließlich Telefonnummer,
o inhaltliche Beschreibung des Auftrages,
o des Leistungszeitraumes,
o des Rechnungswertes sowie
o der Anzahl der zu betreuenden Aufzugsanlagen
unter Verwendung der Anlage 6 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist.
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche pro Los, auf das sie sich bewerben, die Betreuung von wenigstens 20 Aufzugsanlagen gleichzeitig durchgeführt haben. Soweit ein Bieter sich auf die beiden Lose bewirbt, hat er die addierte Menge nachzuweisen, also wenigstens gleichzeitig 40 Aufzugsanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Erfurt
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen.
2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.
3.Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der aus-geschriebenen Leistung stehende Aufträge (z.B. Wiederinbetriebnahmen oder Neuerrichtung von Aufzugsanlagen) bis zu einem Auftragsvolumen von insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR5TM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".