Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach Ausschreibung 02 Beschilderung Referenznummer der Bekanntmachung: 2200_HB_B_GS Goldbach_A02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
NUTS-Code: DEG0C Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-gotha.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung des Schulstandortes der Staatlichen Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach Ausschreibung 02 Beschilderung
Ausschreibung 02 Beschilderung
Staatliche Grundschule Goldbach, Carl-Lerp-Straße 2, 99869 Nessetal OT Goldbach
Lieferung und Montage von 45 Stück Türschildern, 30 Stück Wechselrahmen, 8 Stück Plakatvitrinen, 3 Informationsvitrinen und 3 Standvitrinen
Muster ausgewählter Modelle sind entsprechend Vergabeunterlagen nach Aufforderung zur Bemusterung vorzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§10,12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§§11 und 12 Abs.2 ThürVgG); Verpflichtung nach §12 und §15 ThürVgG, §17 ThürVgG und §18 ThürVgG
Nach dem Thüringer Vergabegesetz ist der Bestbieter verpflichtet die o.g. Erklärungen innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls in der v. g. Frist von diesen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle:
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren/Liquidation. Auf Verlangen der Vergabestelle sind der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einzureichen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes
bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen einzureichen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Nachweise gemäß VgV § 46 (3) Pkt. 1, 11 a)
Der Nachweis der Eignung kann durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können zum vorläufigen Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Bescheinigungen der zuständigen Stellen während der Vergabephase umgehend, innerhalb von 5 Werktagen zu erbringen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind alle geforderten Nachweise auch von diesen zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Punkt I.1.
nur Vertreter des Bauherrn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterkommunikation nur elektronisch
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen an der Vergabeunterlage,
Nachsendungen, Bieteranfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung aktiv unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig und eigenverantwortlich die erforderlichen Informationen oder Änderungen an der Vergabeunterlage zu verschaffen. Bieteranfragen sollten spätestens bis 10.11.2021 gestellt werden (VgV §20, Abs. 3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"entsprechend der Regelungen in §160 GWB"
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht zu berücksichtigenden Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Email oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gotha
Postleitzahl: 99867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.landkreis-gotha.de